Förderdarlehen im Wohnungsbau

Auch: Wohnungsbaudarlehen · öffentliches Förderdarlehen

Ein Förderdarlehen im Wohnungsbau ist ein von öffentlicher Hand oder öffentlichen Förderinstituten (z. B. KfW, Landesförderbanken) bereitgestelltes Darlehen mit vergünstigten Konditionen – niedrigerer Zinssatz, tilgungsfreie Anlaufjahre oder Tilgungszuschüsse –, das den Bau, Erwerb oder die Modernisierung von Wohnraum finanziell unterstützt.

Ausführliche Erklärung

Förderdarlehen ergänzen oder ersetzen die klassische Bankfinanzierung bei Bau- oder Erwerbsvorhaben, die förderpolitische Ziele erfüllen: bezahlbaren Mietwohnraum schaffen, Eigentumsbildung für Familien mit mittlerem Einkommen ermöglichen oder energetische Standards verbessern. Träger sind auf Bundesebene insbesondere die KfW (z. B. Programme für energieeffizientes Bauen und Sanieren), auf Landesebene die jeweiligen Förderbanken im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung nach dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG).

Wesentliches Merkmal ist die Konditionsverbilligung gegenüber dem Kapitalmarktzins, oft kombiniert mit Auflagen: Bei Darlehen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung ist die geförderte Wohnung in der Regel für eine bestimmte Bindungsfrist nur zur Kostenmiete (siehe Kostenmiete) oder nur an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein zu vermieten. Für Bauträger und private Bauherren ist die Kombination aus Förderdarlehen und klassischem Bankdarlehen (Nachrangdarlehen) üblich; die Förderbank tritt dabei oft im zweiten Rang hinter die Hausbank zurück. Makler und Finanzierungsberater sollten Förderdarlehen stets in die Gesamtfinanzierungsstruktur einbeziehen, da sie Zinsvorteile bringen, aber auch Zweckbindungen und Rückzahlungsmodalitäten mit sich bringen, die bei einem vorzeitigen Verkauf der Immobilie relevant werden können.

Beispiel aus der Praxis

Eine junge Familie finanziert den Bau eines Einfamilienhauses mit einem Bankdarlehen über 300.000 Euro und ergänzend einem zinsgünstigen KfW-Förderdarlehen über 50.000 Euro für energieeffizientes Bauen. Das Förderdarlehen hat einen niedrigeren Zinssatz und einen Tilgungszuschuss, sofern das Effizienzhaus-Niveau nachweislich erreicht wird.

Rechtsgrundlage

Keine eigenständige gesetzliche Grundlage; die jeweiligen Förderrichtlinien von Bund (KfW) und Ländern sowie das Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) für die soziale Wohnraumförderung bilden den Rahmen.

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