Landingpage (Kampagnenseite)

Auch: Kampagnenseite · Zielseite

Eine Landingpage (Kampagnenseite) ist eine eigens für eine bestimmte Marketingkampagne oder ein einzelnes Objekt erstellte Webseite, auf die Besucher etwa von einer Facebook-Anzeige, einer Google-Ads-Kampagne oder einem QR-Code auf einem Exposé geleitet werden – mit dem klaren Ziel, dort eine konkrete Handlung (Kontaktaufnahme, Anmeldung, Anfrage) auszulösen.

Ausführliche Erklärung

Im Unterschied zur allgemeinen Unternehmenswebsite ist eine Landingpage bewusst reduziert und fokussiert: Sie enthält meist nur die für die jeweilige Kampagne relevanten Informationen und ein einziges klares Handlungsziel (Call-to-Action), ohne ablenkende Navigation zu anderen Bereichen der Website.

Für Makler typische Anwendungsfälle:

  • Objekt-Landingpage: Eigene Seite für ein einzelnes, oft hochwertiges Verkaufsobjekt mit Bildern, Video, virtuellem Rundgang und Anfrageformular – häufig verlinkt in Social-Media-Anzeigen oder auf gedruckten Exposés per QR-Code.
  • Bewerber-/Eigentümer-Landingpage: Seite speziell zur Gewinnung neuer Verkaufsaufträge ("Kostenlose Wertermittlung anfragen") als Gegenstück zur Käuferansprache.
  • Event-Landingpage: Zielseite für einen konkreten Anlass, z. B. einen offenen Besichtigungstermin ("Tag der offenen Tür") mit Anmeldeformular.

Praxisrelevante Erfolgsfaktoren: eine einzige, klar erkennbare Handlungsaufforderung, kurze Ladezeiten, mobile Optimierung (die meisten Klicks kommen von Smartphones), sowie ein einfaches, wenige Felder umfassendes Kontaktformular. Landingpages werden meist eng mit Tracking- und Conversion-Messungen verknüpft, um den Erfolg einzelner Kampagnen (z. B. via A/B-Testing) bewerten zu können.

Rechtlich zu beachten sind die Impressumspflicht auch für einzelne Kampagnenseiten, eine datenschutzkonforme Gestaltung des Kontakt-/Anfrageformulars inklusive Datenschutzhinweis, sowie das Irreführungsverbot bei werblichen Aussagen zur Immobilie.

Beispiel aus der Praxis

Für den Verkauf einer Neubauvilla schaltet ein Makler eine Instagram-Kampagne, die auf eine eigens erstellte Landingpage verlinkt. Dort finden Interessenten ausschließlich Bilder, den virtuellen Rundgang und ein kurzes Kontaktformular zur Besichtigungsanfrage – ohne Ablenkung durch andere Objektangebote der Website.

Rechtsgrundlage

  • § 5 DDG (vormals TMG) – Impressumspflicht auch für eigenständige Kampagnenseiten.
  • Art. 6 DSGVO – Rechtsgrundlage für die Erhebung von Kontaktdaten über das Anfrageformular; Datenschutzerklärung erforderlich.
  • § 5 UWG – Verbot irreführender werblicher Aussagen auf der Kampagnenseite.

Verwandte Begriffe