Legionellen
Auch: Legionellenprüfung · Legionellenbelastung
Legionellen sind Bakterien, die sich vor allem in stehendem, lauwarmem Trinkwasser (etwa 25–50 °C) in Warmwasserleitungen und -speichern vermehren. Werden sie über feinen Wassernebel eingeatmet, etwa beim Duschen, können sie schwere Atemwegserkrankungen (Legionellose) auslösen. Betreiber größerer Trinkwasseranlagen sind gesetzlich zu regelmäßiger Untersuchung verpflichtet.
Ausführliche Erklärung
Legionellen kommen natürlich in geringer Zahl in Gewässern und im Erdreich vor, können sich aber in Trinkwasser-Installationen bei ungünstigen Bedingungen – vor allem Stagnation und Temperaturen zwischen etwa 25 und 50 °C – stark vermehren. Gefährlich wird eine Belastung, wenn kontaminiertes Wasser als feiner Sprühnebel (Aerosol) eingeatmet wird, insbesondere beim Duschen; über das Trinken selbst besteht in der Regel keine relevante Gefahr.
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) verpflichtet Betreiber von Trinkwasser-Installationen mit sogenannten Großanlagen zur Trinkwassererwärmung – etwa Speichern mit mehr als 400 Litern Inhalt oder einem Rohrvolumen von mehr als 3 Litern zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle – zu einer systemischen Untersuchung auf Legionellen, wenn aus der Anlage im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit (z. B. Vermietung von Wohnraum) Trinkwasser abgegeben wird und Duschen oder vergleichbare Anlagen zur Vernebelung vorhanden sind. Für solche vermieteten Mehrfamilienhäuser gilt in der Regel ein Untersuchungsintervall von mindestens drei Jahren. Betreiber – meist Eigentümer, Vermieter oder die von ihnen beauftragte Hausverwaltung – müssen die Untersuchung durch ein akkreditiertes Labor durchführen lassen und das Ergebnis dem zuständigen Gesundheitsamt melden, sofern der technische Maßnahmenwert überschritten wird.
Für Makler ist das Thema vor allem bei der Vermietung und beim Verkauf von Mehrfamilienhäusern relevant: Fehlende oder überfällige Legionellenprüfungen können auf einen Instandhaltungsstau hindeuten und im Einzelfall einen Sachmangel begründen, wenn erhöhte Werte verschwiegen werden.
Beispiel aus der Praxis
Die Verwaltung eines Mehrfamilienhauses lässt turnusmäßig alle drei Jahre eine Legionellenprüfung des Trinkwassers durchführen. Beim Verkauf des Objekts fragt ein Kaufinteressent gezielt nach dem Ergebnis der letzten Untersuchung – ein unauffälliger Befund stärkt das Vertrauen in den technischen Zustand der Trinkwasser-Installation.
Rechtsgrundlage
- § 31 TrinkwV – Untersuchungspflicht auf Legionellen für Großanlagen zur Trinkwassererwärmung bei gewerblicher Abgabe von Trinkwasser (u. a. Vermietung), mit Meldepflicht an das Gesundheitsamt bei Grenzwertüberschreitung.