Liegenschaftskarte

Auch: Flurkarte · Katasterkarte

Die Liegenschaftskarte (umgangssprachlich auch Flurkarte) ist die amtliche, maßstabsgetreue graphische Darstellung aller Flurstücke, Grenzen und Gebäude innerhalb einer Gemarkung. Sie bildet zusammen mit dem Liegenschaftsbuch das Liegenschaftskataster.

Ausführliche Erklärung

Für den Makler ist die Liegenschaftskarte ein unverzichtbares Arbeitsmittel, um Grundstücksgrenzen, Zuschnitt und Lage eines Objekts präzise darzustellen und von reinen Luftbildern oder groben Kartendiensten abzugrenzen.

  • Inhalt: Die Liegenschaftskarte zeigt Flurstücksgrenzen, Flurstücksnummern, Gebäudeumrisse, teilweise auch Nutzungsarten und topografische Elemente (Straßen, Gewässer). Sie ist amtlich und rechtsverbindlich hinsichtlich der katasterlichen Grenzdarstellung, ersetzt aber keine Grenzfeststellung durch amtliche Vermessung.
  • Digitalisierung: Heute wird die Liegenschaftskarte bundesweit im digitalen System ALKIS (Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem) geführt und ist über Geoportale der Länder sowie über das Katasteramt abrufbar.
  • Unterschied zum Grundbuch: Während das Grundbuch die rechtlichen Verhältnisse (Eigentümer, Belastungen) dokumentiert, zeigt die Liegenschaftskarte die tatsächlichen räumlichen Verhältnisse (Lage, Form, Grenzverlauf). Beide Systeme sind über die Flurstücksnummer (Katasternummer) miteinander verknüpft.
  • Praxisrelevanz: Beim Exposé eines Grundstücks oder Hauses liefert ein aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte eine verlässliche, amtliche Grundlage zur Darstellung von Grundstücksgröße und -zuschnitt – wichtiger und rechtssicherer als eine reine Kartendienst-Ansicht (z. B. Google Maps). Bei Grenzunklarheiten oder geplanten Teilungen ist die Liegenschaftskarte die erste Anlaufstelle, eine verbindliche Klärung erfordert jedoch eine amtliche Vermessung mit Grenzfeststellung.
  • Bestellung: Auszüge können beim zuständigen Katasteramt (ggf. online über Landesgeoportale) gegen Gebühr angefordert werden.

Beispiel aus der Praxis

Ein Makler lässt sich vor der Erstellung des Exposés für ein unbebautes Baugrundstück einen aktuellen Auszug aus der Liegenschaftskarte geben, um Grundstücksform, exakte Grenzverläufe und die Lage zu Nachbarflurstücken korrekt und amtlich belegt darstellen zu können.

Rechtsgrundlage

  • ALKIS (Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem) – Bundesweit einheitliche digitale Führung der Liegenschaftskarte.
  • Vermessungs- und Katastergesetze der Länder – Regeln Erstellung, Führung und Herausgabe der Liegenschaftskarte im jeweiligen Bundesland.

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