Luftdichtheitskonzept

Ein Luftdichtheitskonzept ist ein Planungsdokument, in dem für ein Gebäude festgelegt wird, mit welchen Materialien und Anschlussdetails die luftdichte Gebäudehülle hergestellt wird. Ziel ist es, unkontrollierte Luftströmungen durch Fugen, Durchdringungen und Anschlüsse zu verhindern.

Ausführliche Erklärung

Eine luftdichte Gebäudehülle ist Voraussetzung für energieeffizientes Bauen: Undichtigkeiten führen zu Wärmeverlusten, erhöhtem Heizenergiebedarf und vor allem zu Feuchteschäden, wenn warme Innenluft in die Konstruktion eindringt und dort kondensiert (Tauwasserbildung, Schimmelrisiko). Das Luftdichtheitskonzept wird idealerweise bereits in der Planungsphase erstellt und legt fest:

  • welche Bauteile die luftdichte Ebene bilden (z. B. Dampfbremsfolien, verputzter Mauerwerksinnenputz, OSB-Platten),
  • wie Anschlüsse an Fenster, Türen, Rohrdurchführungen und Dachdurchdringungen luftdicht ausgeführt werden,
  • welche Klebebänder, Dichtstoffe und Manschetten zum Einsatz kommen,
  • und wie die Ausführung während der Bauphase kontrolliert wird.

Für Makler ist das Luftdichtheitskonzept vor allem bei Neubauten und energetisch hochwertigen Sanierungen (Passivhaus, KfW-Effizienzhaus, 3-Liter-Haus) relevant, da es die Grundlage für den späteren Blower-Door-Test (Messung der Luftwechselrate/n50-Wert) bildet. Ein fehlendes oder mangelhaftes Konzept führt häufig zu schlechten Messwerten und im schlimmsten Fall zu Bauschäden durch Feuchtigkeit in der Konstruktion – ein Risiko, über das der Makler bei der Objektbeschreibung von Neubauten informiert sein sollte. Die DIN 4108-7 gibt Planungs- und Ausführungsempfehlungen für die Luftdichtheit von Gebäuden vor und wird in der Praxis als Referenznorm herangezogen, auch wenn sie nicht in jedem Bundesland bauordnungsrechtlich verbindlich eingeführt ist.

Beispiel aus der Praxis

Ein Architekt erstellt für ein Passivhausprojekt bereits in der Entwurfsphase ein Luftdichtheitskonzept, das die durchgehende luftdichte Ebene an allen Bauteilanschlüssen zeichnerisch darstellt. Auf dieser Grundlage führt der Bauunternehmer die Details korrekt aus, sodass der abschließende Blower-Door-Test einen n50-Wert von 0,4 h⁻¹ ergibt.

Rechtsgrundlage

  • § 13 GEG – Anforderungen an die Dichtheit der Gebäudehülle nach dem Stand der Technik.
  • DIN 4108-7 – Anerkannte technische Norm zu Planung und Ausführung der Luftdichtheit von Gebäuden, dient als Referenz für die Baupraxis.

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