Luftschalldämmung
Auch: Schalldämmung · Luftschallschutz
Luftschalldämmung bezeichnet die Fähigkeit eines Bauteils, die Weiterleitung von durch die Luft übertragenem Schall – etwa Sprache, Musik oder Verkehrslärm – in angrenzende Räume zu reduzieren.
Ausführliche Erklärung
Luftschall entsteht, wenn Schallwellen durch die Luft auf ein Bauteil (Wand, Decke, Fenster, Tür) treffen und dieses zu Schwingungen anregen, die auf der anderen Seite wieder als Schall abgestrahlt werden. Die Luftschalldämmung eines Bauteils wird durch das bewertete Schalldämm-Maß Rw (Laborwert für das einzelne Bauteil) beziehungsweise R'w (Wert für das eingebaute Bauteil unter Berücksichtigung von Nebenwegen wie flankierenden Wänden) in Dezibel (dB) beschrieben – je höher der Wert, desto besser die Dämmung.
Die Anforderungen an die Luftschalldämmung zwischen fremden Nutzungseinheiten – etwa zwischen zwei Wohnungen oder zwischen Wohnung und Treppenhaus – sind in DIN 4109-1 als Mindestwerte festgelegt, die je nach Bauteilart (Wohnungstrenndecke, Wohnungstrennwand, Haustrennwand bei Doppel- und Reihenhäusern) variieren. Zusätzlich zur Luftschalldämmung wird bei Decken die Trittschalldämmung berücksichtigt, die den durch Gehen oder Stoßeinwirkung entstehenden Körperschall betrifft.
In der Baupraxis wird eine gute Luftschalldämmung durch schwere, massive Bauteile, mehrschalige Konstruktionen mit getrennten Schalen und dichte, fugenlose Ausführung erreicht. Mängel entstehen häufig durch Schallbrücken, etwa bei nicht fachgerecht abgedichteten Steckdosen, Leitungsdurchführungen oder Anschlussfugen. Für Makler und Bewerter ist die Luftschalldämmung ein relevantes, wenn auch messtechnisch nicht immer einfach zu beurteilendes Qualitätsmerkmal, das insbesondere bei Mehrfamilienhäusern und Reihenhäusern die Wohnqualität und den Marktwert beeinflusst.
Beispiel aus der Praxis
Zwischen zwei Reihenhäusern soll die gemeinsame Haustrennwand eine möglichst hohe Luftschalldämmung aufweisen, damit Gespräche und Fernsehgeräusche aus dem Nachbarhaus nicht wahrnehmbar sind. Eine zweischalige Massivwand mit getrennter Gründung erreicht hier deutlich bessere Werte als eine einschalige Leichtbaukonstruktion.
Rechtsgrundlage
- DIN 4109-1 – legt Mindestanforderungen an die Luftschalldämmung (R'w) zwischen fremden Nutzungseinheiten fest; als anerkannte Regel der Technik über die Rechtsprechung zum Sachmangelbegriff (§ 633 BGB) mittelbar verbindlich.