Mailing-Aktion

Auch: Postwurfsendung Makler · Direktwerbung Wohngebiet

Eine Mailing-Aktion ist eine klassische Marketingmaßnahme, bei der Makler Werbematerial (Flyer, Broschüren, "Ich suche Käufer für Ihre Straße") postalisch an Haushalte in einem bestimmten Gebiet verteilen lassen, um neue Verkaufs- oder Vermietungsaufträge zu gewinnen.

Ausführliche Erklärung

Mailing-Aktionen zählen zum sogenannten "Gebiets-Farming": Der Makler bearbeitet systematisch ein bestimmtes Wohnquartier, um sich dort als lokaler Experte zu positionieren. Typische Anlässe für eine Mailing-Aktion sind:

  • Ein kürzlich erfolgter Verkauf in der Straße ("Ihr Nachbar hat verkauft – wir suchen weitere Käufer/Verkäufer").
  • Regelmäßige Marktberichte oder Newsletter für ein Zielgebiet.
  • Ankündigung eines konkreten Suchauftrags ("Käufer sucht Einfamilienhaus in Ihrer Nachbarschaft").

Wichtig ist die Abgrenzung zur unzulässigen Werbung: Adressierte Postwurfsendungen ohne individuelle Ansprache und ohne Nennung personenbezogener Daten sind grundsätzlich zulässig, da sie keine "unzumutbare Belästigung" im Sinne des § 7 UWG darstellen (anders als Telefon- oder E-Mail-Werbung ohne Einwilligung). Enthält das Mailing jedoch personalisierte Daten (Name plus konkrete Immobiliendaten wie Kaufpreis), ist datenschutzrechtlich zu prüfen, woher diese Daten stammen und ob eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO vorliegt.

Für die Erfolgsmessung wird meist mit Rücklaufquoten gearbeitet (Response-Rate über Rückruf, QR-Code oder Landingpage); üblich sind Quoten im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Mailing-Aktionen werden oft mit Online-Kampagnen kombiniert (Cross-Channel-Marketing), um Streuverluste zu reduzieren.

Beispiel aus der Praxis

Ein Makler verkauft ein Reihenhaus in einer Siedlung mit 200 vergleichbaren Häusern. Er lässt anschließend einen Flyer an alle Haushalte der Siedlung verteilen: "Wir haben Ihr Nachbarhaus erfolgreich vermittelt – planen auch Sie einen Verkauf? Kostenlose Einschätzung." Aus der Aktion entstehen drei neue Akquisegespräche.

Rechtsgrundlage

  • § 7 UWG – Grenzen zulässiger Werbung; nicht adressierte oder allgemein adressierte Postwurfsendungen gelten in der Regel nicht als unzumutbare Belästigung.
  • Art. 6 DSGVO – Rechtsgrundlage erforderlich, sobald personenbezogene Daten Dritter (z. B. individuelle Objektangaben) im Mailing verwendet werden.

Verwandte Begriffe