Maklerhomepage-Anbindung

Auch: Website-Modul · Objekt-Widget

Die Maklerhomepage-Anbindung ist eine Schnittstelle zwischen Maklerverwaltungssoftware (CRM) und der eigenen Maklerwebsite, die aktuelle Objektangebote automatisch überträgt und darstellt. Ändert der Makler ein Objekt im CRM, aktualisiert sich die Anzeige auf der Website automatisch mit, ohne dass eine doppelte manuelle Pflege nötig ist.

Ausführliche Erklärung

Ohne automatische Anbindung müsste ein Makler jedes Objekt sowohl im CRM als auch separat auf der eigenen Website pflegen – ein fehleranfälliger und zeitaufwendiger Doppelaufwand, besonders bei häufigen Preisänderungen, Reservierungen oder Verkäufen. Die Maklerhomepage-Anbindung löst dieses Problem durch eine automatisierte Datenübertragung, meist über eine standardisierte Schnittstelle wie OpenImmo-XML oder eine proprietäre API des CRM-Anbieters.

Praxisrelevante Funktionen:

  • Automatische Objektlisten: Neue Exposés erscheinen automatisch auf der Website, sobald sie im CRM als "aktiv" markiert werden.
  • Statusabgleich: Wird ein Objekt im CRM als "reserviert" oder "verkauft" gekennzeichnet, verschwindet es automatisch von der Website oder wird entsprechend markiert – wichtig, um veraltete Angebote und daraus resultierende Anfragen für bereits verkaufte Objekte zu vermeiden.
  • Einheitliches Corporate Design: Die Objektdarstellung folgt dem Layout der Maklerwebsite, unabhängig vom CRM-internen Format.
  • SEO-Vorteile: Gepflegte, aktuelle Objektseiten mit strukturierten Daten verbessern die Auffindbarkeit über Suchmaschinen, was für Makler ohne großes Werbebudget eine wichtige zusätzliche Akquisequelle darstellt.

Für Maklerbüros mit Filialstruktur oder Franchise-Anbindung ist zudem relevant, dass die Homepage-Anbindung häufig mit der gleichzeitigen Ausspielung an Immobilienportale gekoppelt ist ("Single-Point-of-Entry"-Prinzip): Der Makler pflegt ein Objekt einmal im CRM und es wird automatisch sowohl auf der eigenen Website als auch auf allen angebundenen Portalen veröffentlicht.

Beispiel aus der Praxis

Ein Makler ändert im CRM den Angebotspreis eines Reihenhauses und markiert ein anderes Objekt als "verkauft". Beide Änderungen erscheinen wenige Minuten später automatisch auf seiner Maklerwebsite, ohne dass er die Website manuell bearbeiten muss.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle Rechtsgrundlage. Für die auf der Website dargestellten Immobilienanzeigen gelten die allgemeinen Kennzeichnungspflichten aus § 87 GEG (Energieausweisangaben) sowie die Impressumspflicht nach § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz, bis 13.05.2024: § 5 TMG)/§ 18 MStV für den Websitebetreiber.

Verwandte Begriffe