Maklerkette

Auch: Maklerfranchise · Filialverbund

Eine Maklerkette ist ein Netzwerk aus mehreren, meist rechtlich selbstständigen Maklerbüros, die unter einer einheitlichen Marke, Corporate Identity und häufig einheitlichen Vertriebssystemen auftreten. Bekannte Beispiele sind bundesweit tätige Franchise-Systeme im Immobilienbereich.

Ausführliche Erklärung

Maklerketten unterscheiden sich von einzelnen, inhabergeführten Büros durch zentrale Steuerung von Marke, Marketing und Systemen bei gleichzeitig dezentraler operativer Tätigkeit vor Ort. Für Makler und deren Kunden sind folgende Aspekte relevant:

  • Franchise-Modell: Der einzelne Standort (Franchisenehmer) bleibt meist rechtlich und wirtschaftlich selbstständig (eigene Rechtsform, eigene Maklererlaubnis nach § 34c GewO erforderlich), zahlt aber Lizenzgebühren an die Zentrale (Franchisegeber) für Markenrechte, Systeme, Schulungen und zentrales Marketing.
  • Zentrale Leistungen: Einheitliche Maklersoftware, zentrale Objektdatenbank, überregionale Portalverträge, gemeinsames Corporate Design, standardisierte Vertragsvorlagen und oft zentrales Leadmanagement mit Verteilung an lokale Standorte.
  • Vorteile für Kunden und Makler: Höhere Reichweite durch überregionales Netzwerk, standardisierte Prozessqualität, oft Möglichkeit der Objektvermittlung zwischen Standorten (z. B. bei Umzug des Kunden in eine andere Region) mit interner Provisionsteilung.
  • Haftungs- und Qualitätsfragen: Die Marke wirkt für Verbraucher oft wie ein einheitliches Unternehmen, obwohl rechtlich häufig jeder Standort eigenständig haftet. Makler sollten Kunden gegenüber transparent machen, in welcher rechtlichen Konstellation sie tätig werden.
  • Alternative Modelle: Neben klassischem Franchise existieren auch reine Kooperationsnetzwerke ("Maklerbund"-ähnliche Verbünde) ohne einheitliche Markenführung, sowie filialisierte Unternehmen, bei denen alle Standorte zur selben juristischen Person gehören (echte Filialstruktur statt Franchise).

Beispiel aus der Praxis

Ein bundesweit agierendes Immobilienunternehmen betreibt über 100 Standorte als Franchisesystem. Jeder Standort wird von einem selbstständigen Franchisenehmer mit eigener Maklererlaubnis geführt, nutzt aber die zentrale Marke, das CRM-System und die überregionalen Portalverträge der Zentrale und zahlt dafür eine monatliche Franchisegebühr sowie einen Prozentsatz vom Courtageumsatz.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle Rechtsgrundlage. Franchiseverträge unterliegen dem allgemeinen Zivilrecht (§§ 311, 611 ff. BGB analog je nach Vertragsgestaltung); jeder Standort benötigt unabhängig von der Markenzugehörigkeit eine eigene Erlaubnis nach § 34c GewO.

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