Maklerimmobilie
Auch: Vermarktungsobjekt · Maklerobjekt
Als Maklerimmobilie wird ein Objekt bezeichnet, das ein Makler auf Basis eines Maklervertrags (Allgemein- oder Alleinauftrag) aktiv zum Verkauf oder zur Vermietung vermarktet – im Gegensatz zu privat ohne Makler angebotenen Objekten.
Ausführliche Erklärung
Der Begriff wird im Maklerbetrieb vor allem intern verwendet, um den eigenen Objektbestand ("Portfolio") von privat inserierten Angeboten abzugrenzen. Praxisrelevante Aspekte:
- Bestandsführung: Maklerimmobilien werden im CRM-System mit Objektnummer, Status (aktiv, reserviert, verkauft), Exposé-Unterlagen und Auftragsart geführt.
- Vermarktungsstatus: Ein Objekt kann als "in Vermarktung", "reserviert" oder "verkauft/vermietet" gekennzeichnet sein, was für Portalanzeigen und interne Steuerung relevant ist.
- Exklusivität vs. Mehrfachvermarktung: Bei einem Alleinauftrag ist die Maklerimmobilie exklusiv einem Unternehmen zugeordnet, bei einem Allgemeinauftrag kann dasselbe Objekt parallel von mehreren Maklern beworben werden – was aus Käufersicht zu Verwirrung durch doppelte Portalanzeigen führen kann.
- Kooperationen: Maklerimmobilien werden teils über Maklerkooperationen (Poolbildung) auch von anderen Büros mitvermarktet, üblicherweise gegen Teilung der Provision.
Der Begriff hat keine eigenständige rechtliche Bedeutung, sondern beschreibt lediglich die betriebliche Zuordnung eines Objekts zum Vermarktungsbestand eines Maklerunternehmens.
Beispiel aus der Praxis
Ein Maklerbüro führt aktuell 45 Maklerimmobilien im Bestand, davon 30 mit Alleinauftrag und 15 mit Allgemeinauftrag. Die Alleinauftragsobjekte werden exklusiv nur über die eigene Website und Portale des Büros beworben.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle Rechtsgrundlage. Der Begriff ist eine betriebswirtschaftliche Bezeichnung ohne eigenständige gesetzliche Regelung; maßgeblich sind die allgemeinen Vorschriften des Maklerrechts (§§ 652 ff. BGB) zum zugrunde liegenden Auftrag.