Maklerpool
Auch: Objektpool · Kooperationsplattform
Ein Maklerpool ist eine digitale Plattform oder ein Netzwerk, über das sich mehrere Makler ihre aktuellen Objektangebote gegenseitig zugänglich machen. Findet ein Makler für das Objekt eines Kollegen einen passenden Käufer, wickeln beide Seiten ein sogenanntes Gemeinschaftsgeschäft ab und teilen sich die Provision nach vorher vereinbartem Schlüssel.
Ausführliche Erklärung
Der Maklerpool adressiert ein klassisches Problem der Immobilienvermittlung: Ein Makler hat möglicherweise das passende Objekt im Bestand, aber nicht den passenden Käufer – und umgekehrt ein Kollege den passenden Käufer, aber nicht das passende Objekt. Über den Maklerpool werden Objektbestände (oder Teile davon) innerhalb eines Vertrauensnetzwerks kooperierender Makler sichtbar gemacht, sodass ein Makler B einen Interessenten für ein Objekt vermitteln kann, das ursprünglich von Makler A eingebracht wurde.
Praxisrelevante Mechanik:
- Freigabe statt öffentlicher Veröffentlichung: Anders als bei Immobilienportalen werden Objekte nicht öffentlich, sondern nur innerhalb des geschlossenen Maklernetzwerks sichtbar gemacht – oft mit eingeschränkten Informationen (ohne genaue Adresse), um eine Umgehung des Poolmaklers zu verhindern.
- Gemeinschaftsgeschäft: Kommt durch die Vermittlung des zweiten Maklers ein Kaufvertrag zustande, wird die Gesamtprovision zwischen dem einbringenden Makler (Objektnachweis) und dem vermittelnden Makler (Käufernachweis) nach einem vorab vereinbarten Schlüssel – häufig hälftig – aufgeteilt.
- Vertrauensbasis: Maklerpools funktionieren nur bei verlässlicher Einhaltung der Kooperationsregeln; ein Makler, der Objekte eines Poolpartners direkt und ohne Beteiligung an ihm vorbei vermittelt, riskiert den Ausschluss aus dem Netzwerk sowie zivilrechtliche Ansprüche des benachteiligten Kollegen.
- Regionale und überregionale Netzwerke: Manche Pools sind lokal organisiert (z. B. innerhalb eines IVD-Regionalverbands), andere bundesweit oder als kommerzielle Softwarelösung mit eigenem Regelwerk zur Provisionsteilung.
Für den Makler bietet der Maklerpool eine Möglichkeit, den eigenen Objektbestand und Kundenkreis effektiv zu erweitern, ohne selbst in jedem Fall Objekt und Käufer gleichzeitig vorhalten zu müssen. Die zugrundeliegende Rechtsbeziehung bleibt jedoch weiterhin der klassische Maklervertrag nach § 652 BGB zwischen dem jeweiligen Makler und seinem Auftraggeber; die interne Provisionsteilung zwischen den kooperierenden Maklern ist eine gesonderte vertragliche Vereinbarung zwischen den Maklern selbst.
Beispiel aus der Praxis
Makler A hat ein Reihenhaus im Alleinauftrag, findet aber keinen passenden Käufer. Über den gemeinsamen Maklerpool erfährt Makler B von dem Objekt und vermittelt einen seiner Kaufinteressenten. Nach erfolgreichem Verkauf teilen sich beide Makler die Provision je zur Hälfte, wie im Poolregelwerk vorgesehen.
Rechtsgrundlage
- § 652 BGB – bleibt Grundlage des jeweiligen Maklervertrags zwischen Makler und Auftraggeber; die Provisionsteilung zwischen kooperierenden Maklern ist eine gesonderte vertragliche Abrede zwischen den beteiligten Maklern.