Massivholzbau

Auch: Vollholzbauweise · Massivholzbauweise

Massivholzbau bezeichnet eine Holzbauweise, bei der tragende Wände, Decken und Dächer aus großflächigen, massiven Holzbauteilen – etwa Brettsperrholz (Kreuzlagenholz), Brettstapel- oder Blockbohlenelementen – bestehen, statt aus einer Rahmenkonstruktion mit Gefachen. Im Unterschied zum Holzrahmen- oder Holztafelbau entstehen keine durchgehenden Hohlräume in den Wänden.

Ausführliche Erklärung

Beim Massivholzbau übernehmen flächige Holzelemente sowohl die tragende als auch die raumabschließende Funktion. Am weitesten verbreitet ist heute Brettsperrholz (BSP/X-Lam), bei dem mehrere Lagen Bretter kreuzweise verleimt werden, wodurch stabile, formstabile Platten für Wände, Decken und Dächer entstehen. Historisch zählen auch Blockbohlenbauten (Blockhausbauweise) zum Massivholzbau.

Bauphysikalisch bietet der Massivholzbau eine hohe Rohdichte und damit gute Wärmespeicherfähigkeit sowie einen im Vergleich zum Rahmenbau günstigeren sommerlichen Wärmeschutz; ergänzende Dämmschichten werden meist außenseitig aufgebracht. Statisch werden Massivholzbauten nach Eurocode 5 (DIN EN 1995-1-1) bemessen, der die Nachweise für Holzbauwerke in Deutschland regelt.

Bauordnungsrechtlich war mehrgeschossiger Holzbau lange durch strenge Brandschutzvorgaben limitiert. Seit Einführung der Muster-Holzbaurichtlinie (MHolzBauRL, Fassung 2020) sind brandschutztechnisch geeignete Massivholzkonstruktionen auch in den Gebäudeklassen 4 und 5 zulässig, sofern die geforderten Feuerwiderstandsklassen und Bekleidungen eingehalten werden. Damit hat sich der mehrgeschossige Massivholzbau als Alternative zum Stahlbeton- und Mauerwerksbau etabliert, insbesondere im Geschosswohnungsbau und bei öffentlichen Gebäuden.

Beispiel aus der Praxis

Ein Bauträger errichtet ein fünfgeschossiges Mehrfamilienhaus, dessen tragende Außen- und Innenwände sowie die Geschossdecken vollständig aus Brettsperrholzelementen bestehen. Die Elemente werden vorgefertigt angeliefert und vor Ort montiert, was die Rohbauzeit gegenüber einem vergleichbaren Massivbau aus Stahlbeton erheblich verkürzt.

Rechtsgrundlage

  • DIN EN 1995-1-1 (Eurocode 5) – Bemessung und Konstruktion von Holzbauwerken.
  • Muster-Holzbaurichtlinie (MHolzBauRL) – brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile in Holzbauweise für die Gebäudeklassen 4 und 5, ergänzend zur jeweiligen Landesbauordnung.

Verwandte Begriffe