Tragendes Mauerwerk

Auch: Lasttragendes Mauerwerk · Tragmauerwerk

Tragendes Mauerwerk ist aus Mauersteinen (z. B. Ziegel, Kalksandstein, Porenbeton) und Mörtel errichtetes Mauerwerk, das nicht nur Räume abschließt, sondern auch die auf das Gebäude einwirkenden vertikalen Lasten (Eigengewicht, Deckenlasten) sowie horizontale Lasten (Wind, Erddruck) aufnimmt und in die Fundamente ableitet.

Ausführliche Erklärung

Im Massivbau übernehmen tragende Wände zusammen mit den Decken die Funktion des Tragwerks, ohne dass zusätzlich ein Stützen-Skelett erforderlich ist. Damit ein Mauerwerk als tragend eingestuft werden kann, müssen Steinfestigkeit, Mörtelgruppe, Wanddicke und Schlankheit auf die einwirkenden Lasten abgestimmt sein; die statische Bemessung erfolgt anhand der Druck-, Biege- und Knickfestigkeit des Mauerwerksverbunds.

Grundlage der Bemessung in Deutschland ist der Eurocode 6 (DIN EN 1996 mit nationalem Anhang), der seit dem 1. Juli 2012 die zuvor geltende DIN 1053 als Bemessungsnorm für Mauerwerksbauten abgelöst hat. Er regelt unter anderem die zulässigen Druckspannungen in Abhängigkeit von Steindruckfestigkeitsklasse und Mörtelgruppe sowie Nachweise für unbewehrtes, bewehrtes und vorgespanntes Mauerwerk.

Von tragendem Mauerwerk abzugrenzen ist nichttragendes Mauerwerk (z. B. leichte Trennwände), das lediglich Räume gliedert, ohne Lasten aus darüberliegenden Geschossen aufzunehmen. Beim Umbau oder Durchbruch von Wänden ist die Unterscheidung entscheidend: Eingriffe in tragendes Mauerwerk – etwa das Herausbrechen einer Wandöffnung – erfordern zwingend eine statische Prüfung und in der Regel eine Abstimmung mit einem Tragwerksplaner sowie eine bauordnungsrechtliche Genehmigung, während nichttragende Wände meist ohne Standsicherheitsnachweis verändert werden können.

Beispiel aus der Praxis

Beim Umbau einer Altbauwohnung möchte die Eigentümerin eine Wand zwischen Küche und Wohnzimmer entfernen, um einen offenen Wohnbereich zu schaffen. Eine Prüfung durch den Statiker ergibt, dass es sich um tragendes Mauerwerk handelt, das die Deckenlasten des Obergeschosses aufnimmt. Der Durchbruch darf daher nur mit einem eingebauten Stahlträger zur Lastabtragung und nach statischem Nachweis erfolgen.

Rechtsgrundlage

  • DIN EN 1996 (Eurocode 6) mit nationalem Anhang – Bemessung und Konstruktion von unbewehrten, bewehrten und vorgespannten Mauerwerksbauten; löste zum 1. Juli 2012 die frühere DIN 1053 ab.
  • Eingriffe in tragendes Mauerwerk unterliegen zusätzlich den Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnung an Standsicherheitsnachweise.

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