Tragwerksplanung
Auch: Statik · Statische Berechnung
Die Tragwerksplanung ist die ingenieurtechnische Planungsleistung, die das statisch-konstruktive System eines Bauwerks entwickelt, die auftretenden Lasten berechnet und die tragenden Bauteile so bemisst und konstruktiv durchbildet, dass Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit dauerhaft gewährleistet sind.
Ausführliche Erklärung
Die Tragwerksplanung wird meist von Bauingenieuren mit dem Schwerpunkt Statik erbracht und läuft parallel zur architektonischen Objektplanung, mit der sie eng abgestimmt werden muss. Honorarrechtlich ist das Leistungsbild in Anlage 14 der HOAI geregelt und umfasst die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 – von der Grundlagenermittlung über die statische Mitwirkung an Vor- und Entwurfsplanung bis zur Ausführungsplanung des Tragwerks; die Leistungsphasen 7 bis 9 (Mitwirkung bei Vergabe, Bauüberwachung, Objektbetreuung), wie sie bei der Objektplanung üblich sind, kommen bei der Tragwerksplanung nur als Besondere Leistungen vor. Zentrales Arbeitsergebnis ist die statische Berechnung samt Positionsplänen und Bewehrungsplänen, die für die tragenden Bauteile – Stützen, Decken, Unterzüge, Fundamente, aussteifende Wände oder Verbände – Querschnitte, Materialien und Bewehrung nach den einschlägigen Eurocodes (u. a. DIN EN 1992-1-1 für Stahlbeton) festlegt.
Der aus der Tragwerksplanung resultierende Standsicherheitsnachweis ist regelmäßig Voraussetzung für die Erteilung der Baugenehmigung und wird je nach Landesbauordnung und Gebäudeklasse durch einen Prüfingenieur für Baustatik oder eine Prüfbehörde geprüft, bevor mit dem Bau begonnen werden darf. Für Projektentwickler und Makler ist die Tragwerksplanung relevant, weil ihr Ergebnis – etwa das gewählte Tragsystem, Stützenraster oder aussteifende Bauteile – maßgeblich die spätere Grundrissflexibilität, Umnutzungsfähigkeit und Drittverwendungsfähigkeit einer Immobilie beeinflusst.
Beispiel aus der Praxis
Für ein geplantes Bürogebäude erstellt ein Tragwerksplaner die statische Berechnung für ein Stützen-Unterzug-System aus Stahlbeton, legt Stützenraster und Deckendicken fest und übergibt Bewehrungspläne an die ausführende Baufirma. Der Standsicherheitsnachweis wird von einem Prüfingenieur geprüft, bevor die Baugenehmigung erteilt wird.
Rechtsgrundlage
- HOAI Anlage 14 – Leistungsbild und Honorierung der Tragwerksplanung (Grundleistungen Leistungsphasen 1–6).
- DIN EN 1992-1-1 (Eurocode 2) mit nationalem Anhang – Bemessungsgrundlage für Stahlbetontragwerke.
- Der bauordnungsrechtlich erforderliche Standsicherheitsnachweis ergibt sich aus den Landesbauordnungen.