Aussteifung

Auch: Gebäudeaussteifung · Horizontalaussteifung

Die Aussteifung ist die konstruktive Sicherung eines Gebäudes gegen horizontale Einwirkungen – vor allem Windlasten, aber auch Erdbebenkräfte oder Schiefstellungen –, damit die Tragstruktur nicht seitlich ausweicht, verkippt oder einstürzt.

Ausführliche Erklärung

Während vertikale Lasten (Eigengewicht, Nutzlasten) über Decken, Unterzüge und Stützen in die Fundamente abgetragen werden, muss ein Gebäude zusätzlich gegen horizontale Kräfte gesichert werden, die etwa durch Wind, ungleichmäßige Lastverteilung oder in seismisch aktiven Regionen durch Erdbeben entstehen. Bei Bauwerken mit durchgehenden tragenden Wänden (Massivbauweise) übernehmen diese Wände häufig zugleich die Aussteifung. In Skelettbauweisen wie dem Betonskelettbau oder Stahlskelettbau hingegen sind die Stützen allein oft nicht ausreichend steif, um horizontale Kräfte aufzunehmen – hier erfolgt die Aussteifung gezielt über Treppenhaus- und Aufzugskerne, aussteifende Wandscheiben, Verbände (diagonale Stahlstreben) oder biegesteife Rahmenkonstruktionen.

Die Wahl des Aussteifungssystems beeinflusst maßgeblich die Grundrissgestaltung: Aussteifende Kerne und Wandscheiben müssen an festen Positionen im Gebäude verbleiben und schränken dort die Flexibilität ein, während der übrige Grundriss frei bleibt. Die statische Bemessung der Aussteifung erfolgt für Stahlbetonbauteile nach Eurocode 2 (DIN EN 1992-1-1), für den Nachweis gegen Erdbebeneinwirkungen ergänzend nach Eurocode 8 (DIN EN 1998-1) in den dafür ausgewiesenen deutschen Erdbebenzonen. Für Makler ist die Aussteifung insofern relevant, als tragende und aussteifende Bauteile – anders als reine Ausfachungswände – bei Umbauten nicht ohne statischen Ersatz entfernt werden dürfen.

Beispiel aus der Praxis

Ein mehrgeschossiges Bürogebäude in Betonskelettbauweise wird über einen zentralen Treppenhauskern aus Stahlbeton ausgesteift, der die Windlasten aufnimmt. Die übrigen Stützen tragen nur vertikale Lasten und können bei einem Umbau flexibel in die Grundrissgestaltung einbezogen werden – der aussteifende Kern selbst bleibt unverändert.

Rechtsgrundlage

  • DIN EN 1992-1-1 (Eurocode 2) – Bemessung aussteifender Stahlbetonbauteile.
  • DIN EN 1998-1 (Eurocode 8) – Bemessungsregeln für Bauten in Erdbebengebieten, soweit einschlägig.
  • Keine eigenständige gesetzliche Regelung; der Nachweis ausreichender Aussteifung ist Teil des bauordnungsrechtlich geforderten Standsicherheitsnachweises.

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