Statik

Auch: Baustatik · Tragwerksplanung · Standsicherheitsnachweis

Die Statik (Baustatik) ist der technische Nachweis, dass ein Gebäude und seine tragenden Bauteile den einwirkenden Lasten – Eigengewicht, Nutzlasten, Wind, Schnee, Erddruck – standhalten. In Deutschland wird dieser Standsicherheitsnachweis nach den europäischen Eurocodes berechnet und ist als Bauvorlage Bestandteil des Baugenehmigungsverfahrens.

Ausführliche Erklärung

Die statische Berechnung wird von einem Tragwerksplaner (häufig Bauingenieur mit entsprechender Qualifikation, bei größeren oder komplexeren Bauvorhaben mit bauaufsichtlicher Zulassung als Prüfingenieur/-sachverständiger) erstellt. Grundlage ist in Deutschland das europäisch harmonisierte Normenwerk der Eurocodes, insbesondere DIN EN 1990 ("Grundlagen der Tragwerksplanung"), ergänzt um die zugehörigen Nationalen Anhänge sowie die materialspezifischen Eurocodes für Beton-, Stahl-, Holz- und Mauerwerksbau. Die Landesbauordnungen verlangen den Standsicherheitsnachweis als Teil der einzureichenden Bauvorlagen; je nach Gebäudeklasse und Bundesland ist zusätzlich eine bauaufsichtliche Prüfung der Statik durch einen Prüfingenieur oder eine Prüfstelle vorgeschrieben, bevor die Baugenehmigung erteilt wird.

Für Makler ist Statik vor allem bei älteren Gebäuden, Umbauten, Aufstockungen, Dachgeschossausbauten oder dem Entfernen tragender Wände relevant: Fehlt ein aktueller Standsicherheitsnachweis oder deuten Risse und Setzungen auf statische Probleme hin, kann dies den Verkehrswert erheblich mindern und muss im Rahmen der Aufklärungspflichten gegenüber Kaufinteressenten offengelegt werden. Bei Bestandsimmobilien liegt oft keine (mehr auffindbare) Statik vor; eine Nachrechnung durch einen Statiker kann dann vor größeren baulichen Eingriffen erforderlich werden.

Beispiel aus der Praxis

Ein Käufer möchte in einem Altbau eine tragende Wand entfernen, um zwei Räume zusammenzulegen. Bevor er die Wand öffnen lässt, beauftragt er einen Tragwerksplaner mit einer statischen Berechnung, die nachweist, welche Ersatzmaßnahmen (z. B. ein Stahlträger) erforderlich sind, damit die Standsicherheit des Gebäudes erhalten bleibt.

Rechtsgrundlage

  • DIN EN 1990 ("Eurocode 0") – Grundlagen der Tragwerksplanung, Basis für Standsicherheitsnachweise in Deutschland.
  • Landesbauordnungen – Verlangen den Standsicherheitsnachweis als Bauvorlage und regeln, in welchen Fällen eine bauaufsichtliche Prüfung erforderlich ist.

Verwandte Begriffe