Bauantrag

Der Bauantrag ist der formelle, schriftliche Antrag eines Bauherrn bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde auf Erteilung einer Baugenehmigung für ein geplantes Bauvorhaben. Er enthält alle Unterlagen, die für die bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Prüfung erforderlich sind.

Ausführliche Erklärung

Der Bauantrag ist der erste formale Schritt im Baugenehmigungsverfahren und für Makler relevant, wenn sie Grundstücke oder Bauvorhaben vermarkten, deren Genehmigung noch aussteht. Zum Bauantrag gehören typischerweise:

  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) im Maßstab
  • Lageplan mit Abstandsflächen
  • Baubeschreibung mit Angaben zu Konstruktion, Nutzung und Ausstattung
  • Statische Berechnungen (soweit erforderlich)
  • Entwässerungsantrag und ggf. Nachweise zum Brandschutz, Schall- und Wärmeschutz

Der Bauantrag muss von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (i.d.R. Architekt oder Bauingenieur mit entsprechender Berechtigung) unterschrieben und eingereicht werden – Privatpersonen können in den meisten Bundesländern nicht selbst bauvorlageberechtigt sein, außer bei einfachen Vorhaben nach den jeweiligen Landesbauordnungen. Die Bearbeitungsfristen der Behörden variieren je nach Bundesland und Verfahrensart (Regelverfahren vs. vereinfachtes Verfahren), liegen aber häufig zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten.

Für den Makler ist entscheidend: Ein gestellter, aber noch nicht beschiedener Bauantrag begründet keinen Rechtsanspruch auf Genehmigung. Bei Kaufverträgen über unbebaute Grundstücke mit Bauabsicht sollte klar geregelt sein, wer das Bauantragsrisiko trägt (aufschiebende Bedingung, Rücktrittsrecht).

Beispiel aus der Praxis

Ein Bauherr möchte auf seinem Grundstück ein Einfamilienhaus errichten. Sein Architekt reicht bei der unteren Bauaufsichtsbehörde den Bauantrag mit vollständigen Bauvorlagen ein. Nach Prüfung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit (Übereinstimmung mit dem Bebauungsplan) und der bauordnungsrechtlichen Anforderungen erteilt die Behörde die Baugenehmigung.

Rechtsgrundlage

  • Landesbauordnungen (z.B. § 68 ff. Musterbauordnung – „Bauantrag, Bauvorlagen") – regeln Form, Inhalt und Verfahren des Bauantrags.
  • § 29 BauGB – definiert, welche Vorhaben der bauplanungsrechtlichen Prüfung unterliegen.

Verwandte Begriffe