Nachfassgespräch

Auch: Follow-up-Gespräch · Nachfasstelefonat

Das Nachfassgespräch ist die strukturierte Nachbereitung einer Besichtigung, bei der der Makler den Interessenten kontaktiert, um dessen Eindrücke, offene Fragen und die konkrete Kauf- oder Mietbereitschaft zu erfassen. Es ist ein zentrales Instrument der Vertriebssteuerung.

Ausführliche Erklärung

Viele Kauf- oder Mietentscheidungen fallen nicht direkt bei der Besichtigung, sondern erst danach – nach Rücksprache mit Partner, Familie oder Bank. Das Nachfassgespräch schließt diese Lücke und erfüllt mehrere Funktionen:

  • Bedarfsklärung: Der Makler erfragt konkrete Einwände (Preis, Zuschnitt, Lage, Zustand) und kann darauf reagieren – etwa durch zusätzliche Informationen, eine Zweitbesichtigung oder Verhandlungsspielraum beim Eigentümer.
  • Vertriebssteuerung: Anhand der Rückmeldungen priorisiert der Makler seine Interessentenliste (heiße, warme, kalte Kontakte) und plant Folgeaktivitäten entsprechend.
  • Timing: Empfehlenswert ist ein Nachfassgespräch innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach der Besichtigung, solange der Eindruck noch frisch ist.
  • Abschlussorientierung: Bei ernsthaftem Interesse leitet das Nachfassgespräch in konkrete nächste Schritte über – Finanzierungsbestätigung, Reservierungsvereinbarung, Zweitbesichtigung mit Partner oder Sachverständigem.
  • Objektfeedback für den Eigentümer: Die gesammelten Rückmeldungen aus Nachfassgesprächen dienen dem Makler zugleich als Grundlage für Statusberichte an den Auftraggeber und gegebenenfalls für Preisanpassungsempfehlungen, wenn mehrere Interessenten ähnliche Einwände nennen.
  • CRM-gestützte Systematisierung: Professionelle Maklerbüros dokumentieren Nachfassgespräche im CRM-System, um Wiedervorlagen zu terminieren und keine Interessenten zu verlieren.

Ein professionell geführtes Nachfassgespräch erhöht nachweislich die Abschlussquote, da es Kaufhemmnisse frühzeitig erkennt und gezielt adressiert, statt passiv auf eine Rückmeldung des Interessenten zu warten.

Beispiel aus der Praxis

Nach der Besichtigung einer Eigentumswohnung ruft der Makler zwei Tage später den Interessenten an. Dieser äußert Bedenken wegen der Höhe des Hausgelds. Der Makler klärt die Zusammensetzung der Nebenkosten, verweist auf die Instandhaltungsrücklage und vereinbart eine Zweitbesichtigung mit dem Lebenspartner des Interessenten.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle Rechtsgrundlage. Reine Vertriebspraxis ohne eigenständige gesetzliche Regelung.

Verwandte Begriffe