Nachtspeicherheizung mit Asbest

Auch: Nachtspeicherofen Altgerät · Asbest-Nachtspeicherheizung

Viele bis in die 1980er-Jahre hergestellte elektrische Nachtspeicherheizgeräte enthalten in ihren feuerfesten Isolierbauteilen, Schnüren oder Dichtungen Asbest. Solange die Geräte unbeschädigt und in Betrieb sind, gilt die Gefährdung als gering, bei Beschädigung, Ausbau oder Entsorgung müssen jedoch besondere Vorschriften beachtet werden.

Ausführliche Erklärung

Für Makler ist das Thema vor allem beim Verkauf von Bestandsimmobilien mit älterer Elektroheizung relevant:

  • Baujahr als Indiz: Nachtspeicheröfen, die vor 1985 hergestellt wurden, enthalten mit hoher Wahrscheinlichkeit Asbest in Bauteilen wie Kernsteinen, Dichtschnüren oder Isolierplatten. Ab Mitte der 1980er-Jahre wurden zunehmend asbestfreie Materialien verwendet, ab 1990/1993 ist die Verwendung von Asbest generell verboten.
  • Gefährdungsgrad: Bei intaktem, unbeschädigtem Gerät gehen von fest gebundenem Asbest im Normalbetrieb kaum Fasern aus. Kritisch wird es bei Beschädigung des Gehäuses, unsachgemäßem Ausbau, Umzug oder Entsorgung – dann können Fasern freigesetzt werden.
  • Kennzeichnung und Prüfung: Viele Hersteller (z. B. AEG, Siemens, Bosch) führten Typenschilder mit Baujahr und teils Herstellerangaben zur Asbesthaltigkeit. Bei Unsicherheit gibt der Hersteller oder ein Fachbetrieb über Typennummer Auskunft; im Zweifel ist eine fachgerechte Untersuchung ratsam.
  • Praxisrelevanz für Makler: Beim Verkauf oder der Vermietung von Objekten mit älteren Nachtspeicherheizungen sollte auf das mögliche Vorhandensein von Asbest hingewiesen werden, insbesondere wenn ein Austausch oder Rückbau der Heizung geplant ist. Der fachgerechte Ausbau und die Entsorgung als Sondermüll sind durch zertifizierte Fachbetriebe vorzunehmen und mit Kosten verbunden.
  • Kosten: Fachgerechter Rückbau und Entsorgung eines asbesthaltigen Nachtspeicherofens kosten je nach Gerät und Aufwand typischerweise zwischen 150 und 500 Euro pro Gerät.

Beispiel aus der Praxis

Beim Verkauf einer Wohnung aus den 1970er-Jahren mit Original-Nachtspeicherheizung weist der Makler den Käufer darauf hin, dass die Geräte möglicherweise Asbest enthalten und bei einem geplanten Heizungstausch ein Fachbetrieb mit der Demontage beauftragt werden muss.

Rechtsgrundlage

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) – regelt den Umgang mit asbesthaltigen Materialien bei Ausbau und Entsorgung.
  • Chemikalien-Verbotsverordnung – Grundlage des seit den 1990er-Jahren geltenden Asbestverbots in Deutschland.
  • § 434 BGB – Ein verschwiegener, bekannter Asbestbefund an der Heizungsanlage kann einen Sachmangel begründen.

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