Netzentgelt

Auch: Netznutzungsentgelt

Das Netzentgelt ist das Entgelt, das jeder Netznutzer an den zuständigen Netzbetreiber für die Durchleitung von Strom oder Gas durch dessen Versorgungsnetz zahlen muss. Es ist entfernungsunabhängig und wird vom jeweiligen Anschlussnetzbetreiber erhoben.

Ausführliche Erklärung

Netzentgelte decken die Kosten für Bau, Betrieb und Instandhaltung der Strom- bzw. Gasnetze und machen einen erheblichen Teil des Endkundenpreises für Energie aus. Sie setzen sich in der Regel aus einem Arbeitspreis (Cent je verbrauchter Kilowattstunde) und einem Leistungspreis (für die in Anspruch genommene Höchstleistung) zusammen. Rechtlich müssen die Bedingungen und Entgelte für den Netzzugang nach § 21 EnWG angemessen, diskriminierungsfrei und transparent sein und sich an einer kostenorientierten Entgeltbildung orientieren; die konkrete Methodik wird durch die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) konkretisiert. Die Bundesnetzagentur überwacht als Regulierungsbehörde die Angemessenheit der Entgelte und genehmigt bzw. legt Entgeltmethoden fest.

Für die Immobilienwirtschaft sind Netzentgelte vor allem als Bestandteil der Strom- und Gaskosten relevant, die über die Betriebskostenabrechnung an Mieter weitergegeben werden können, sowie bei der Beurteilung von Anschlusskosten für Neubauten. Bei Immobilien mit eigener Stromerzeugung (z. B. Photovoltaik, Blockheizkraftwerk) kann zudem relevant sein, inwieweit selbst erzeugter und vor Ort verbrauchter Strom von Netzentgelten ganz oder teilweise befreit ist.

Beispiel aus der Praxis

Ein Vermieter bezieht für ein Mehrfamilienhaus Strom für die Allgemeinbeleuchtung. Im Strompreis ist neben der reinen Energiebeschaffung auch das Netzentgelt enthalten, das der örtliche Netzbetreiber für die Nutzung seines Stromnetzes erhebt. Diese Kosten fließen anteilig in die Betriebskostenabrechnung der Mieter ein.

Rechtsgrundlage

  • § 21 EnWG – verlangt angemessene, diskriminierungsfreie und transparente Bedingungen und Entgelte für den Netzzugang.
  • StromNEV (Stromnetzentgeltverordnung) – konkretisiert Berechnung und Struktur der Netzentgelte für Strom.

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