Objektfreigabe

Auch: Vermarktungsfreigabe

Die Objektfreigabe ist der interne Arbeitsschritt in einem Maklerbüro, mit dem ein Objekt nach Abschluss aller Vorarbeiten (Vertragsunterzeichnung, Unterlagenprüfung, Fotografie, Exposé-Erstellung) offiziell für die öffentliche Vermarktung freigegeben wird. Erst danach darf es auf Portalen, im Schaufenster oder in Anzeigen erscheinen.

Ausführliche Erklärung

In größeren Maklerbüros und Franchise-Organisationen läuft die Aufnahme eines neuen Objekts über einen mehrstufigen Prozess: Erstbesichtigung, Unterlagensammlung (Grundbuchauszug, Energieausweis, Baubeschreibung), Preisfindung, Fotografie/Grundriss, Exposé-Erstellung und schließlich Qualitätskontrolle durch eine zweite Person (oft die Teamleitung oder ein Backoffice). Erst wenn alle diese Schritte abgeschlossen und dokumentiert sind, erfolgt die Objektfreigabe – das Objekt wird im CRM-System als „aktiv“ markiert und automatisch an angebundene Portale (ImmoScout24, Immowelt etc.) ausgespielt.

Die Freigabe dient mehreren Zwecken:

  • Qualitätssicherung: Verhindert, dass unvollständige oder fehlerhafte Exposés (falsche Wohnfläche, fehlender Energieausweis-Hinweis) veröffentlicht werden.
  • Rechtssicherheit: Stellt sicher, dass der Maklervertrag tatsächlich unterschrieben vorliegt, bevor Werbeaufwand betrieben wird.
  • Interne Steuerung: In Teams mit Objektpaten legt die Freigabe fest, wer für Anfragen und Besichtigungstermine zuständig ist.

Ohne Objektfreigabe darf ein Objekt nicht beworben werden – ein häufiger Fehler in der Praxis ist die vorschnelle Portalveröffentlichung durch Junior-Mitarbeiter, bevor der Auftrag rechtlich sauber vorliegt oder Fotos final abgenommen sind.

Beispiel aus der Praxis

Ein Makler nimmt am Montag ein neues Reihenhaus in den Verkauf. Fotos und Exposé sind bis Mittwoch fertig, der Alleinauftrag liegt unterschrieben vor. Am Donnerstag prüft die Teamleitung alle Unterlagen und erteilt die Objektfreigabe – erst dann erscheint das Objekt auf ImmoScout24 und der Firmenwebsite.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle Rechtsgrundlage. Die Objektfreigabe ist ein internes Organisations- und Qualitätssicherungsinstrument ohne eigene gesetzliche Regelung; mittelbar relevant sind die Pflichtangaben nach § 87 GEG (Energieausweisdaten in Anzeigen), deren Einhaltung im Freigabeprozess kontrolliert werden sollte.

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