Ortgang

Auch: Ortgangdeckung · Giebelabschluss

Der Ortgang ist der seitliche, schräg verlaufende Abschluss eines geneigten Dachs am Giebel. Er grenzt sich von der Traufe ab, die den waagerechten Dachrand an der Fassadenlängsseite bezeichnet.

Ausführliche Erklärung

Während die Traufe den unteren, waagerechten Dachrand entlang der Fassadenlängsseite bildet, verläuft der Ortgang schräg entlang der Giebelseite eines Sattel- oder Walmdachs. Man unterscheidet zwei Ausführungsarten:

  • Ortgang mit Dachüberstand: Das Dach kragt über die Giebelwand hinaus aus und schützt diese so vor Witterungseinflüssen wie Schlagregen.
  • Wasserfangender Ortgang: Die Dachkante schließt bündig mit der Giebelwand ab, wobei meist ein Blechabschluss (Ortgangblech) die Abdichtung übernimmt.

Zu den typischen Bauteilen zählen Ortgangziegel, Windbretter und Ortgangbleche, die das Eindringen von Feuchtigkeit an der Giebelkante verhindern. Eine mangelhaft ausgeführte Ortgangkonstruktion führt häufig zu Feuchtigkeitsschäden im Giebelmauerwerk und im Dachstuhl.

Für Makler praxisrelevant: Bei der Objektbesichtigung lohnt ein Blick auf den Zustand von Ortgangblechen und Windbrettern – Rost, lose Befestigungen oder Undichtigkeiten an dieser Stelle sind eine häufige Ursache für eindringende Feuchtigkeit und sollten dokumentiert werden.

Beispiel aus der Praxis

Bei einem Einfamilienhaus mit Satteldach zeigen sich am Ortgang lose Windbretter und rostige Blechabschlüsse. Der Gutachter empfiehlt eine zeitnahe Instandsetzung, um Feuchtigkeitsschäden am Giebel zu vermeiden.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle Rechtsgrundlage. Die Ausführung richtet sich nach den Fachregeln des Dachdeckerhandwerks (ZVDH-Regelwerk).

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