Planzeichen

Auch: Plansymbol

Ein Planzeichen ist ein bundesweit einheitliches grafisches Symbol, mit dem Inhalte eines Bebauungsplans oder Flächennutzungsplans – etwa Baugrenzen, Nutzungsarten oder Verkehrsflächen – zeichnerisch dargestellt werden. Die Planzeichen sind in der Planzeichenverordnung festgelegt und sorgen dafür, dass Baupläne in ganz Deutschland gleich gelesen werden können.

Ausführliche Erklärung

Bebauungspläne bestehen aus einem zeichnerischen Teil (Planzeichnung) und einem textlichen Teil. Damit die Planzeichnung von Behörden, Architekten, Bauherren und Grundstückskäufern bundesweit einheitlich verstanden wird, sind alle verwendeten Symbole in der Planzeichenverordnung (PlanZV) normiert. Sie legt Form, Farbe, Schraffur und Bedeutung der Zeichen fest, z. B.:

  • Linien für Baugrenzen und Baulinien,
  • Schraffuren für unterschiedliche Nutzungsarten (Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, Gewerbeflächen),
  • Symbole für Verkehrsflächen, Grünflächen, Flächen für Ver- und Entsorgung,
  • Kennzeichnungen für Denkmalschutz, Altlastenflächen oder Immissionsschutz.

Für Makler ist die Kenntnis der wichtigsten Planzeichen praxisrelevant, um einen Bebauungsplanauszug korrekt zu lesen und Kunden zu erläutern – etwa ob ein Grundstück innerhalb der Baugrenze liegt, welche Nutzungsart zulässig ist oder ob Abstandsflächen, Geh-/Fahrrechte oder Leitungstrassen eingezeichnet sind. Da einzelne Gemeinden gelegentlich ergänzende, nicht genormte Zeichen verwenden (mit Legende erläutert), sollte im Zweifel stets die Planlegende konsultiert werden.

Beispiel aus der Praxis

Im Bebauungsplan eines Neubaugebiets ist die zulässige Bebauung durch eine gestrichelte Linie (Baugrenze) begrenzt, die Nutzungsart "Allgemeines Wohngebiet" durch eine bestimmte Schraffur gekennzeichnet, und ein Leitungsrecht durch ein spezielles Symbol mit Erläuterung in der Legende dargestellt. Der Makler kann anhand dieser Planzeichen erklären, wo genau auf dem Grundstück gebaut werden darf.

Rechtsgrundlage

  • Planzeichenverordnung 1990 (PlanZV) – bundeseinheitliche Normierung von Form und Bedeutung der Planzeichen für Bauleitpläne.
  • Ergänzend: § 9 BauGB und BauNVO, deren Festsetzungen durch Planzeichen zeichnerisch umgesetzt werden.

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