Polykristallines PV-Modul
Auch: Poly-Modul · Multikristallines PV-Modul
Ein polykristallines PV-Modul besteht aus Solarzellen, die aus mehreren zusammengeschmolzenen Siliziumkristallen gegossen werden. Erkennbar sind sie an der typisch bläulich schimmernden, unregelmäßigen Zellstruktur. Sie sind in der Herstellung günstiger als monokristalline Module, erreichen aber einen etwas geringeren Wirkungsgrad.
Ausführliche Erklärung
Für die Immobilienbewertung ist die Unterscheidung zwischen mono- und polykristallinen Modulen vor allem bei der Einschätzung des Alters und Ertragspotenzials einer Bestandsanlage relevant.
Wichtige Punkte für den Makler:
- Wirkungsgrad: Polykristalline Module erreichen typischerweise 15–19 % Modulwirkungsgrad und damit etwas weniger als monokristalline Module. Auf großen, unverschatteten Dachflächen ist der Unterschied im Gesamtertrag meist wirtschaftlich zu verschmerzen.
- Alter der Anlage: Polykristalline Module waren bis etwa Mitte der 2010er-Jahre die dominierende, preiswertere Bauart. Bei Bestandsimmobilien mit älterer PV-Anlage (Baujahr vor 2015) sind sie daher häufiger anzutreffen; das gibt Hinweise auf mögliches Modernisierungspotenzial.
- Optik: Die bläuliche, ungleichmäßige Zellstruktur wird optisch oft als weniger hochwertig empfunden als die einheitlich dunkle Fläche monokristalliner Module – ein Aspekt, der bei denkmalgeschützten oder architektonisch anspruchsvollen Objekten relevant sein kann.
- Preis-Leistung: Bei ausreichend großer Dachfläche und guter Ausrichtung bieten polykristalline Module weiterhin ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis.
- Bewertung bei Verkauf: Bestehende PV-Anlagen sollten mit Leistungsdaten (installierte kWp, Baujahr, Wechselrichtertyp) im Exposé dokumentiert werden; die reine Zellart ist untergeordnet, aber ein Indiz für das Anlagenalter.
Beispiel aus der Praxis
Auf einem großflächigen, unverschatteten Scheunendach einer Hofstelle wird eine ältere polykristalline PV-Anlage aus dem Jahr 2012 betrieben. Trotz des etwas geringeren Wirkungsgrads erzielt sie aufgrund der großen Fläche einen wirtschaftlich attraktiven Jahresertrag.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle Rechtsgrundlage. Allgemeine Vorschriften zu Photovoltaikanlagen (Marktstammdatenregister, EEG-Einspeisevergütung) gelten unabhängig von der Modulbauart.