Mikrowechselrichter

Auch: Modulwechselrichter · Micro-Inverter

Ein Mikrowechselrichter ist ein kleiner Wechselrichter, der direkt an jedem einzelnen Solarmodul angebracht wird und dessen Gleichstrom sofort vor Ort in netzkonformen Wechselstrom umwandelt. Anders als beim zentralen String-Wechselrichter erfolgt die Umwandlung also modulweise statt für die gesamte Anlage gebündelt.

Ausführliche Erklärung

Für Makler ist der Mikrowechselrichter vor allem bei kleinen Photovoltaikanlagen, Steckersolargeräten (Balkonkraftwerken) und verschatteten Dachflächen relevant. Der Vorteil: Jedes Modul arbeitet unabhängig, sodass eine Teilverschattung (durch Kamin, Baum, Gaube) oder ein Modulausfall nicht die Leistung der gesamten Anlage beeinträchtigt – ein zentraler Schwachpunkt klassischer String-Wechselrichter-Anlagen entfällt.

Praxisrelevante Punkte:

  • Einsatzbereich: Häufig bei Balkonkraftwerken (bis 800 W Einspeiseleistung, seit 2024 vereinfachte Anmeldung im Marktstammdatenregister) sowie bei komplex geformten oder teilverschatteten Dächern.
  • Wartung/Ausfallrisiko: Da die Wechselrichter auf dem Dach an jedem Modul sitzen, ist ein Austausch bei Defekt aufwendiger (Dachzugang nötig) als beim zentralen Gerät im Keller/Hausanschlussraum.
  • Kosten: Anschaffung pro Watt meist höher als bei String-Wechselrichtern, kann sich aber bei Verschattung oder Modulerweiterungen lohnen.
  • Bei Objektbesichtigungen: Käufer/Mieter fragen zunehmend nach Art und Alter der PV-Technik; der Makler sollte zumindest die Grundunterscheidung Mikro- vs. String-Wechselrichter kennen und im Exposé sachlich benennen können.
  • Anmeldepflichten: Anlage muss beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden.

Beispiel aus der Praxis

Ein Reihenhaus hat ein Satteldach mit einem Kamin, der ab Mittag Schatten auf zwei der zehn Module wirft. Der Eigentümer lässt Mikrowechselrichter statt eines zentralen String-Wechselrichters installieren, damit die Verschattung nur die betroffenen zwei Module, nicht aber die gesamte Anlage im Ertrag mindert.

Rechtsgrundlage

  • VDE-AR-N 4105 – Technische Anschlussregel für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz, regelt Netzeinspeisung und Sicherheitsanforderungen.
  • EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) – Regelt Einspeisevergütung und Marktstammdatenregister-Pflicht.
  • Keine spezielle bauordnungsrechtliche Vorschrift für den Wechselrichtertyp selbst.

Verwandte Begriffe