Balkonkraftwerk
Auch: Steckersolargerät · Mini-PV-Anlage · Stecker-Solaranlage
Ein Balkonkraftwerk ist eine kleine, steckerfertige Photovoltaikanlage mit meist ein bis zwei Modulen und einer Leistung von in der Regel bis zu 800 Watt (Wechselrichter-Ausgangsleistung), die über eine Steckdose oder Einspeisesteckvorrichtung mit dem Hausstromnetz verbunden wird. Sie ermöglicht auch Mietern und Wohnungseigentümern ohne eigenes Dach die eigene Solarstromerzeugung.
Ausführliche Erklärung
Balkonkraftwerke haben sich seit 2023/2024 stark verbreitet, unter anderem durch gesetzliche Erleichterungen:
- Rechtsanspruch für Mieter und Eigentümer: Seit der Reform von § 554 BGB (Mietrecht) und § 20 WEG (Wohnungseigentumsrecht) im Oktober 2024 haben Mieter und Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Gestattung der Installation eines Steckersolargeräts – vergleichbar dem Anspruch auf eine Lademöglichkeit für E-Autos. Vermieter bzw. die Eigentümergemeinschaft können nur noch über das "Wie" (z. B. Befestigungsart, optische Vorgaben), nicht mehr über das "Ob" entscheiden.
- Leistungsgrenzen: Aktuell gelten vereinfachte Regeln bis 800 Watt Wechselrichterleistung (Einspeiseleistung), auch bei höherer Modulleistung (bis ca. 2.000 Watt Peak).
- Anmeldung: Seit 2024 genügt die Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur; eine separate Meldung beim Netzbetreiber ist entfallen. Ein Zählertausch (Rückwärtssperre bei Ferraris-Zählern) kann durch den Netzbetreiber dennoch veranlasst werden, ein rückwärtslaufender Zähler wird toleriert bis der Tausch erfolgt.
- Praxisrelevanz für Makler: Bei Vermietung und Verkauf von Eigentumswohnungen ist die Frage, ob und wie ein Balkonkraftwerk installiert werden darf, mittlerweile eine häufige Käufer-/Mieterfrage. Bei WEG-Objekten ist zu klären, ob ein Gestattungsbeschluss mit "Wie"-Vorgaben existiert (z. B. zulässige Befestigung an Balkonbrüstung, Blitzschutz, Statik). Bei Vermietung sollte der Mietvertrag oder eine Zusatzvereinbarung Fragen zur Rückbaupflicht und Kostentragung regeln.
- Ertrag: Ein typisches Balkonkraftwerk mit zwei Modulen (ca. 850 Wp) erzeugt je nach Ausrichtung 600–850 kWh/Jahr, was bei Eigenverbrauch mehrere hundert Euro Stromkostenersparnis pro Jahr bedeuten kann.
Beispiel aus der Praxis
Ein Mieter möchte an seinem Südbalkon ein Balkonkraftwerk mit zwei Modulen (800 Watt Wechselrichterleistung) installieren. Der Vermieter kann die Optik und Befestigungsart mitbestimmen (z. B. Vorgabe einer normgerechten Halterung), die Installation selbst aber nicht grundsätzlich verweigern.
Rechtsgrundlage
- § 554 BGB – Anspruch des Mieters auf Gestattung baulicher Veränderungen, u. a. für Steckersolargeräte (analog zur E-Ladeinfrastruktur).
- § 20 WEG – entsprechender Anspruch für Wohnungseigentümer gegenüber der Gemeinschaft.
- Vereinfachungen bei Anmeldung (Marktstammdatenregister) und technischen Anforderungen nach den einschlägigen Vorgaben von Bundesnetzagentur und VDE-Anwendungsregeln.