Marktstammdatenregister

Auch: MaStR

Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist ein zentrales elektronisches Register der Bundesnetzagentur, in dem Erzeugungsanlagen für Strom und Gas – insbesondere auch private Photovoltaikanlagen und Steckersolargeräte – mit ihren technischen und personenbezogenen Stammdaten erfasst werden.

Ausführliche Erklärung

Für Immobilieneigentümer wird das Marktstammdatenregister vor allem im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen relevant: Wer eine PV-Anlage oder ein Balkonkraftwerk in Betrieb nimmt, ist verpflichtet, diese im MaStR zu registrieren. Erfasst werden unter anderem Standort, installierte Leistung, Inbetriebnahmedatum und Betreiberdaten. Die Registrierung ist Voraussetzung dafür, dass Ansprüche auf Einspeisevergütung oder Marktprämie nach dem EEG überhaupt entstehen bzw. ausgezahlt werden – ohne korrekten MaStR-Eintrag drohen Zahlungsausfälle bei der Einspeisevergütung.

Auch Änderungen an einer bestehenden Anlage – etwa eine Erweiterung der Modulfläche, der Austausch des Wechselrichters, ein Eigentümerwechsel beim Hausverkauf oder die endgültige Stilllegung – müssen im Register nachgemeldet werden. Für Makler ist das Register relevant, weil beim Verkauf einer Immobilie mit PV-Anlage die Betreiberdaten im MaStR auf den neuen Eigentümer umgeschrieben werden müssen; wird dies versäumt, kann es zu Unstimmigkeiten bei der Vergütung oder zu Bußgeldern wegen fehlerhafter Registerdaten kommen.

Beispiel aus der Praxis

Ein Käufer erwirbt ein Einfamilienhaus mit bestehender Dachanlage. Nach dem Eigentumsübergang muss er sich als neuer Anlagenbetreiber im Marktstammdatenregister eintragen lassen, damit die Einspeisevergütung künftig korrekt an ihn ausgezahlt wird.

Rechtsgrundlage

  • Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) – Registrierungspflicht für Strom- und Gaserzeugungsanlagen, Fristen für Meldungen von Inbetriebnahme, Änderung und Stilllegung.

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