Balkonfläche

Auch: Balkon-Grundfläche

Die Balkonfläche ist die Grundfläche eines Balkons. Da Balkone witterungsabhängig und nur eingeschränkt ganzjährig nutzbar sind, wird ihre Fläche bei der Wohnflächenberechnung nicht voll, sondern in der Regel nur zu einem Viertel angerechnet.

Ausführliche Erklärung

Nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV), die auch außerhalb des preisgebundenen Wohnraums als Standard für die Wohnflächenberechnung gilt, werden Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen grundsätzlich nur zu 25 % ihrer Grundfläche als Wohnfläche angerechnet. In begründeten Ausnahmefällen – etwa bei einer besonders hochwertigen, wettergeschützten oder außergewöhnlich gut nutzbaren Fläche – kann eine Anrechnung bis zu 50 % erfolgen; dies muss jedoch im Einzelfall nachvollziehbar begründet werden und ist in der Praxis eher selten.

Für Makler ist die korrekte Behandlung der Balkonfläche aus mehreren Gründen bedeutsam:

  • Exposé-Angaben: Wird die Wohnfläche im Exposé oder Mietvertrag zu hoch angegeben (z. B. durch versehentliche 100%-Anrechnung des Balkons), drohen bei Abweichungen von mehr als 10 % Gewährleistungs- bzw. Mietminderungsansprüche.
  • Getrennter Ausweis: In der Praxis wird die Balkonfläche häufig zusätzlich zur Wohnfläche gesondert ausgewiesen ("Wohnfläche 85 m² zzgl. 12 m² Balkon"), um Transparenz zu schaffen und Missverständnisse zu vermeiden.
  • Wertaspekt: Auch wenn die Balkonfläche nur anteilig in die Wohnfläche einfließt, wirkt sich ein großzügiger, gut ausgerichteter Balkon (Süd-/Westausrichtung, keine Einsicht) deutlich positiv auf die Vermarktbarkeit und den erzielbaren Preis aus.
  • Berechnungsgrundlage: Gemessen wird die Fläche zwischen den Innenkanten der Umfassungswände bzw. Brüstungen; bei der Bemessung ist auf eine einheitliche, nachvollziehbare Methodik zu achten, idealerweise dokumentiert durch einen Grundriss oder ein Aufmaß.

Beispiel aus der Praxis

Eine Eigentumswohnung hat eine reine Innenwohnfläche von 78 m² und einen 10 m² großen Südbalkon. Bei der Wohnflächenberechnung werden 25 % der Balkonfläche, also 2,5 m², hinzugerechnet, sodass die anzugebende Wohnfläche 80,5 m² beträgt. Im Exposé weist der Makler zusätzlich transparent aus: "Wohnfläche ca. 80,5 m² (inkl. anteiliger Balkonfläche), Balkon 10 m²".

Rechtsgrundlage

§ 4 Wohnflächenverordnung (WoFlV) – regelt die Anrechnung von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen mit grundsätzlich 25 %, ausnahmsweise bis zu 50 % der Grundfläche.

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