Porenbetonmauerwerk

Auch: Gasbetonmauerwerk · Ytong-Mauerwerk

Porenbetonmauerwerk bezeichnet das konkrete Bauteil – eine Wand –, die aus Porenbetonsteinen (Gasbeton) errichtet wurde. Der Begriff steht für die Ausführungsform, während "Porenbetonbau" die übergeordnete Bauweise beschreibt.

Ausführliche Erklärung

Für die Beurteilung von Porenbetonmauerwerk im Bestand sind folgende Punkte relevant:

  • Vermauerung: Aufgrund der hohen Maßgenauigkeit der Steine wird Porenbetonmauerwerk in der Regel im Dünnbettverfahren mit speziellem Klebemörtel ausgeführt, wodurch Wärmebrücken durch Mörtelfugen minimiert werden.
  • Rohdichte und Festigkeit: Je nach Rohdichteklasse variiert die Druckfestigkeit erheblich; für tragende Wände in mehrgeschossigen Gebäuden werden höhere Festigkeitsklassen benötigt als für nichttragende Trennwände.
  • Feuchteempfindlichkeit im Bestand: Porenbetonmauerwerk, das während der Bauphase unzureichend vor Regen geschützt wurde, kann Feuchteschäden und in der Folge Rissbildung aufweisen – bei der Zustandsbewertung älterer Objekte ein zu prüfender Punkt.
  • Nachträgliche Durchbrüche: Aufgrund der porösen, aber gleichmäßigen Struktur lässt sich Porenbetonmauerwerk gut mit üblichen Werkzeugen (Handkreissäge, Fuchsschwanz) bearbeiten, was nachträgliche Durchbrüche für Türen oder Leitungen erleichtert – bei tragenden Wänden ist dennoch stets eine statische Prüfung nötig.
  • Schallschutz: Aufgrund der geringeren Rohdichte im Vergleich zu Kalksandstein sind bei Trennwänden zwischen Wohneinheiten häufig zusätzliche Schallschutzmaßnahmen (z. B. Vorsatzschalen) erforderlich, was bei der Beurteilung von Mehrfamilienhäusern mit Porenbetonmauerwerk relevant ist.

Beispiel aus der Praxis

Bei der Zustandsprüfung eines zehn Jahre alten Einfamilienhauses stellt der Gutachter fest, dass das Porenbetonmauerwerk der Kellerwände im unteren Bereich Feuchtigkeitsspuren aufweist, die vermutlich auf eine unzureichende Bauzeitabdichtung zurückzuführen sind. Der Makler informiert den Verkäufer, dies im Rahmen der Verkäuferpflichten offenzulegen.

Rechtsgrundlage

  • DIN EN 771-4 – Anforderungen an Porenbeton-Mauersteine.
  • DIN EN 1996 (Eurocode 6) – Bemessung von Mauerwerksbauten.

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