Mauerwerksbau

Auch: Mauerwerksbauweise

Mauerwerksbau ist eine Bauweise, bei der Wände aus einzelnen Steinen – etwa Ziegeln, Kalksandstein oder Porenbeton – errichtet werden, die üblicherweise mit Mörtel im Verband vermauert sind. Es handelt sich um die klassische Form des Massivbaus und die im deutschen Wohnungsbau am weitesten verbreitete Wandkonstruktion.

Ausführliche Erklärung

Für Makler ist der Mauerwerksbau der Grundtypus, unter den sich die meisten Wohngebäude in Deutschland einordnen lassen. Die einzelnen Steine (Mauerziegel, Kalksandstein, Porenbeton bzw. Leichtbetonsteine) werden im Verband vermauert, das heißt versetzt übereinandergeschichtet, damit die Stoßfugen nicht durchgängig übereinanderliegen und eine ausreichende statische Überbindung entsteht. Übliche Verbandsarten sind der Läuferverband, der Blockverband und der Kreuzverband.

Für die Maklerpraxis relevant ist die Unterscheidung zwischen tragendem und nichttragendem Mauerwerk: Tragende Wände übernehmen die statische Lastabtragung und dürfen ohne statischen Nachweis nicht entfernt werden – ein häufiger Fehler bei Laien-Renovierungen, der bei Besichtigungen erkannt und angesprochen werden sollte. Nichttragende Wände (Trennwände) dienen lediglich der Raumaufteilung und können in der Regel ohne statische Konsequenzen versetzt werden.

Mauerwerksbau bietet Vorteile bei Schallschutz, Wärmespeicherung und Brandschutz, erfordert aber eine sorgfältige handwerkliche Ausführung, insbesondere bei der Anordnung von Aussparungen für Fenster, Türen und Installationen. Bei Bestandsimmobilien ist der Zustand des Mauerwerks (Risse, Feuchtigkeit, Ausblühungen) ein zentraler Punkt der Bauzustandsbeschreibung und kann Hinweise auf Setzungsschäden oder mangelhafte Abdichtung geben.

Beispiel aus der Praxis

Ein Mehrfamilienhaus wurde mit tragenden Außenwänden aus Kalksandstein im Blockverband und nichttragenden Innenwänden aus Gipskartonständerwänden errichtet. Der Makler weist bei der Besichtigung darauf hin, welche Wände tragend sind, da ein Interessent eine Grundrissänderung plant.

Rechtsgrundlage

  • DIN 1053 – Nationale Regelung für Bemessung und Ausführung von Mauerwerk.
  • DIN EN 1996 (Eurocode 6) – Europäische Bemessungsnorm für Mauerwerksbauten.

Verwandte Begriffe