Mischmauerwerk

Auch: Kombinationsmauerwerk

Mischmauerwerk bezeichnet eine Wandkonstruktion, bei der innerhalb desselben Bauteils unterschiedliche Steinarten oder -formate kombiniert werden, etwa Ziegel und Kalksandstein oder Naturstein und Ziegel. Häufig geschieht dies aus statischen, wirtschaftlichen oder denkmalpflegerischen Gründen.

Ausführliche Erklärung

Für Makler ist Mischmauerwerk vor allem bei älteren Bestandsgebäuden relevant, bei denen im Laufe der Zeit unterschiedliche Materialien verbaut oder nachträglich ergänzt wurden – etwa bei Erweiterungsbauten, Aufstockungen oder Reparaturen historischer Bausubstanz. Typisches Beispiel ist ein Natursteinsockel (widerstandsfähiger gegen aufsteigende Feuchtigkeit) in Kombination mit Ziegelmauerwerk in den oberen Wandbereichen, wie es bei vielen Gebäuden aus dem 19. und frühen 20. Jahrhundert zu finden ist.

Auch im modernen Bau kommt Mischmauerwerk gezielt zum Einsatz, etwa wenn tragende Innenwände aus Kalksandstein (hohe Druckfestigkeit, guter Schallschutz) errichtet werden, während die Außenwand aus wärmedämmenden Hochlochziegeln oder Porenbeton besteht. Diese Kombination nutzt die jeweiligen bauphysikalischen Stärken der Materialien gezielt aus: hohe Tragfähigkeit im Innenbereich, gute Dämmwirkung an der Fassade.

Für die Maklerpraxis relevant: Bei der Bauzustandsbeschreibung von Altbauten mit Mischmauerwerk ist besondere Aufmerksamkeit auf die Übergangsbereiche zwischen unterschiedlichen Materialien zu legen, da diese aufgrund unterschiedlicher Ausdehnungs- und Feuchtigkeitseigenschaften anfälliger für Rissbildung sein können. Bei statischen Eingriffen (z. B. Wanddurchbrüchen) ist die genaue Materialzusammensetzung der Wand für den Statiker von Bedeutung.

Beispiel aus der Praxis

Ein Altbau aus dem Jahr 1910 verfügt über einen Sockel aus Naturstein und darüber Außenwände aus Vollziegelmauerwerk. Der Makler weist bei der Bauzustandsbeschreibung auf die unterschiedlichen Materialeigenschaften hin und empfiehlt eine fachgerechte Prüfung der Übergangsbereiche im Rahmen einer möglichen Sanierung.

Rechtsgrundlage

  • DIN EN 1996 (Eurocode 6) – Regelt die Bemessung von Mauerwerksbauten, einschließlich Kombinationen unterschiedlicher Steinarten in einem Bauteil.
  • Ansonsten gelten die allgemeinen bauordnungsrechtlichen Vorschriften der Landesbauordnungen.

Verwandte Begriffe