Mauerwerk
Auch: Mauerwerksbau · Massivmauerwerk
Mauerwerk bezeichnet eine Wandkonstruktion aus einzelnen Steinen (Ziegel, Kalksandstein, Porenbeton u. Ä.), die durch Mörtel zu einem tragenden oder nichttragenden Bauteil verbunden werden.
Ausführliche Erklärung
Mauerwerk ist der klassische Baustoff der Massivbauweise und bildet neben Beton und Stahlbeton eines der wichtigsten tragenden Elemente im Wohnungsbau. Je nach Funktion unterscheidet man tragendes Mauerwerk (Außen- und Innenwände, die Lasten aus Decken und Dach aufnehmen und in die Gründung ableiten) und nichttragendes Mauerwerk (z. B. leichte Trennwände). Die verwendeten Steinarten unterscheiden sich in Rohdichte, Wärmedämmwert und Tragfähigkeit erheblich, sodass die Wahl des Mauerwerksmaterials sowohl statische als auch energetische Konsequenzen hat.
Die statische Bemessung von Mauerwerksbauten in Deutschland erfolgte lange nach der nationalen Norm DIN 1053. Diese wurde zum Jahreswechsel 2012/2013 durch die europäisch harmonisierte Normenreihe DIN EN 1996 (Eurocode 6) mit nationalem Anhang abgelöst, die seither die maßgebliche Bemessungsgrundlage für neue Mauerwerksbauten bildet (eine gleichzeitige Anwendung beider Regelwerke in einem Bauwerk ist unzulässig).
Für Makler ist der Zustand des Mauerwerks ein zentraler Bewertungsfaktor: Risse, Feuchtigkeitsschäden oder unzureichende Wärmedämmung im Bestandsmauerwerk können erhebliche Instandsetzungskosten nach sich ziehen und sind bei der Objektbeschreibung sowie im Rahmen der Aufklärungspflichten gegenüber Interessenten relevant.
Beispiel aus der Praxis
Ein Bestandshaus aus den 1970er-Jahren weist einschaliges Mauerwerk ohne zusätzliche Dämmschicht auf. Ein Käufer lässt vor dem Erwerb ein Gutachten erstellen, das neben dem statischen Zustand auch die energetische Qualität des Mauerwerks bewertet, um den Sanierungsbedarf realistisch einschätzen zu können.
Rechtsgrundlage
- DIN EN 1996 (Eurocode 6) mit nationalem Anhang – aktuelle Bemessungsnorm für Mauerwerksbauten seit 2012/2013 (Nachfolgerin der DIN 1053).
- Keine spezielle bundesgesetzliche Regelung; bauordnungsrechtliche Anforderungen (Standsicherheit, Brandschutz) ergeben sich aus den Landesbauordnungen.