Gründung

Auch: Baugrundgründung · Fundamentierung

Die Gründung ist der Teil eines Bauwerks, der die Last des gesamten Gebäudes aufnimmt und sicher in den tragfähigen Baugrund ableitet. Sie bildet damit die konstruktive Grundlage jedes Neubaus.

Ausführliche Erklärung

Man unterscheidet grundsätzlich zwischen Flachgründungen und Tiefgründungen. Flachgründungen (z. B. Streifenfundamente, Einzelfundamente oder eine durchgehende Bodenplatte) kommen zum Einsatz, wenn tragfähiger Baugrund bereits in geringer Tiefe ansteht. Reicht die Tragfähigkeit des oberflächennahen Bodens nicht aus – etwa bei weichen, wenig verdichteten oder stark wasserhaltigen Böden –, wird eine Tiefgründung erforderlich, beispielsweise mittels Pfählen, die die Last bis in tragfähige Bodenschichten weiterleiten.

Welche Gründungsart geeignet ist, ergibt sich aus einem Baugrundgutachten, das die Bodenverhältnisse (Tragfähigkeit, Grundwasserstand, Setzungsverhalten) am konkreten Bauplatz untersucht. Die fachlichen Anforderungen an Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau sind in der DIN 1054 (in Verbindung mit dem europäischen Eurocode 7, DIN EN 1997) geregelt; sie legen fest, wie Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit einer Gründung rechnerisch nachzuweisen sind.

Für Makler ist die Gründung vor allem im Rahmen der Objektbewertung und bei Bestandsimmobilien relevant: Mängel an der Gründung (z. B. Risse durch Setzungen, aufsteigende Feuchtigkeit) können erheblichen Sanierungsaufwand bedeuten und sind bei der Objektbeschreibung sowie im Rahmen der Aufklärungspflichten gegenüber Kaufinteressenten zu berücksichtigen, sofern sie bekannt sind.

Beispiel aus der Praxis

Bei einem Neubauprojekt auf einem Grundstück mit lehmigem, wenig tragfähigem Untergrund ergibt das Baugrundgutachten, dass eine einfache Streifenfundamentierung nicht ausreicht. Der Statiker plant daher eine Pfahlgründung, die die Gebäudelasten bis in tiefer liegende, tragfähige Bodenschichten ableitet.

Rechtsgrundlage

  • DIN 1054 – Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau (deutsche Anwendungsnorm).
  • DIN EN 1997 (Eurocode 7) – europäisch harmonisierte Bemessungsgrundlage der Geotechnik.
  • Keine spezielle bundesgesetzliche Einzelvorschrift; Anforderungen ergeben sich aus den Landesbauordnungen (Standsicherheit) in Verbindung mit den technischen Baubestimmungen.

Verwandte Begriffe