Fundament
Auch: Gründung · Bauwerksgründung
Das Fundament ist der unterste, tragende Teil eines Bauwerks. Es überträgt das Eigengewicht des Gebäudes sowie Nutz- und Verkehrslasten auf den Baugrund und sorgt dafür, dass das Bauwerk setzungsarm und standsicher steht.
Ausführliche Erklärung
Fundamente gehören zur sogenannten Gründung eines Gebäudes und werden je nach Baugrund, Gebäudelast und Bauweise unterschiedlich ausgeführt. Man unterscheidet grob zwei Gründungsarten:
- Flachgründung: Streifenfundamente, Einzelfundamente oder eine durchgehende Fundamentplatte (Bodenplatte) leiten die Last direkt in tragfähige, oberflächennahe Bodenschichten ein. Diese Bauweise ist bei ausreichend tragfähigem Baugrund der Regelfall im Wohnungsbau.
- Tiefgründung: Bei wenig tragfähigem oder stark setzungsempfindlichem Baugrund werden Lasten über Pfähle oder Brunnengründungen in tiefere, tragfähige Bodenschichten abgeleitet.
Fundamente müssen frostfrei gegründet werden, das heißt unterhalb der ortsüblichen Frosteindringtiefe (in Deutschland meist mindestens 80 cm), um Frosthebungen und daraus resultierende Risse zu vermeiden. Die statischen Anforderungen an Gründungen – Standsicherheit, Gebrauchstauglichkeit, zulässige Bodenpressung – sind technisch in der Normenreihe zum Erd- und Grundbau geregelt; die Bemessung erfolgt üblicherweise auf Basis eines Baugrundgutachtens, das Bodenklasse, Tragfähigkeit und Grundwasserverhältnisse des Baugrundstücks beschreibt.
Für Makler ist der Zustand des Fundaments vor allem bei älteren Bestandsimmobilien relevant: Risse in Fundament oder Kellerwänden, Feuchtigkeitsschäden oder erkennbare Schiefstellungen sind Indizien für Gründungsprobleme und sollten bei der Objektbeschreibung nicht verschwiegen, sondern durch einen Sachverständigen abgeklärt werden.
Beispiel aus der Praxis
Bei einem Einfamilienhaus auf normal tragfähigem Baugrund wird ein Streifenfundament aus Stahlbeton unterhalb der tragenden Außen- und Innenwände gegossen, auf dem anschließend die Bodenplatte und der Rohbau errichtet werden. Bei einem Neubau auf wenig tragfähigem, moorigem Untergrund entscheidet sich der Statiker dagegen für eine Pfahlgründung.
Rechtsgrundlage
- DIN 1054 – Normenreihe zu Sicherheitsnachweisen im Erd- und Grundbau (Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit von Gründungen).
- Keine spezielle zivilrechtliche Regelung; bauordnungsrechtliche Anforderungen ergeben sich aus den Landesbauordnungen und der Statik im Einzelfall.