Pultdach

Auch: Schleppdach · Pultdachkonstruktion

Ein Pultdach besteht aus nur einer einzigen, geneigten Dachfläche, die ohne First einseitig von einer hohen zu einer niedrigen Außenwand abfällt. Es ist besonders bei moderner Architektur, Anbauten und Garagen verbreitet und ermöglicht großzügige Fensterflächen an der höheren Giebelseite.

Ausführliche Erklärung

Für den Makler ist das Pultdach ein architektonisch modernes Merkmal, das häufig mit zeitgemäßen Neubauten, Bauhausstil oder energieeffizienter Bauweise assoziiert wird:

  • Konstruktion und Wirkung: Die einseitige Neigung (typisch zwischen 3° und 25°, bei modernen Bauten oft sehr flach) erlaubt an der höheren Wandseite raumhohe Fensterfronten und schafft im Innenraum große, lichtdurchflutete Räume mit hoher Deckenhöhe.
  • Energetische Vorteile: Die Dachneigung lässt sich gezielt zur Sonnenseite ausrichten, was Pultdächer für Photovoltaik- und Solarthermieanlagen besonders effizient macht – ein Argument bei der Vermarktung energieeffizienter Neubauten.
  • Doppeltes Pultdach: Werden zwei versetzte Pultdachflächen mit unterschiedlicher Neigung kombiniert, spricht man von einem Sheddach oder Grabendach (im Wohnungsbau seltener, eher bei Gewerbeimmobilien).
  • Kosten und Bauweise: Pultdächer gelten konstruktiv als vergleichsweise einfach und kostengünstig, erfordern aber eine sorgfältige Abdichtung der Traufe an der niedrigeren Seite sowie ausreichend Dachüberstand zum Wetterschutz der Fassade.
  • Baurechtliche Relevanz: Viele Bebauungspläne schreiben in traditionell geprägten Baugebieten Satteldächer vor; Pultdächer sind dort teils nur mit Befreiung oder in Neubaugebieten mit modernerer Gestaltungssatzung zulässig. Der Makler sollte bei Umbau- oder Aufstockungswünschen die Festsetzungen prüfen (lassen).

Beispiel aus der Praxis

Ein modernes Einfamilienhaus im Neubaugebiet ist mit einem Pultdach ausgeführt, dessen Südseite mit einer Photovoltaikanlage belegt ist; zur Straße hin ist die Wandhöhe deutlich niedriger als zur Gartenseite, wo raumhohe Fenster den Wohnbereich belichten.

Rechtsgrundlage

  • Landesbauordnungen – Regeln Wandhöhen, Dachneigung und Abstandsflächen, die von der Dachform abhängen können.
  • Bebauungsplan (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) – Kann First- und Traufhöhe als Maß der baulichen Nutzung unmittelbar verbindlich festsetzen. Die Dachform selbst wird dagegen meist als gestalterische Festsetzung über örtliche Bauvorschriften nach Landesbauordnung (ggf. gestützt auf § 9 Abs. 4 BauGB) in den Bebauungsplan bzw. eine Gestaltungssatzung aufgenommen und kann Pultdächer aus Gestaltungsgründen ein- oder ausschließen.

Verwandte Begriffe