Ratenkredit

Auch: Abzahlungsdarlehen · Ratendarlehen

Ein Ratenkredit ist ein Darlehen, das in gleichbleibenden monatlichen Raten über eine feste Laufzeit zurückgezahlt wird. Jede Rate setzt sich aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil zusammen, wobei der Zinsanteil im Zeitverlauf sinkt und der Tilgungsanteil entsprechend steigt.

Ausführliche Erklärung

Für Makler ist der Ratenkredit vor allem im Zusammenhang mit der Anschlussfinanzierung von Nebenkosten relevant: Käufer decken damit oft Notar- und Grundbuchkosten, Maklerprovision, Umzugs- oder Renovierungskosten, wenn das Eigenkapital dafür nicht reicht. Anders als beim klassischen Annuitätendarlehen zur Immobilienfinanzierung ist der Ratenkredit meist unbesichert (kein Grundpfandrecht), dafür kürzer laufend (üblich: 1 bis 7 Jahre) und mit höherem Zinssatz verbunden, da die Bank kein dingliches Sicherungsmittel hat.

Wichtige Merkmale aus Maklersicht:

  • Feste Monatsrate: Die Rate bleibt über die gesamte Laufzeit konstant, was Planungssicherheit bietet, aber bei vorzeitiger Rückzahlung zu einer Vorfälligkeitsentschädigung führen kann (begrenzt nach § 502 BGB).
  • Bonitätsabhängige Zinsen: Da keine dingliche Sicherheit besteht, richtet sich der Zinssatz stark nach der Bonität des Kreditnehmers (Schufa-Score, Einkommen).
  • Widerrufsrecht: Verbraucher haben nach § 495 BGB ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
  • Abgrenzung zur Baufinanzierung: Ein Ratenkredit ersetzt nicht das grundpfandrechtlich gesicherte Immobiliendarlehen, sondern ergänzt es. Banken berücksichtigen bestehende Ratenkredite bei der Bonitätsprüfung für die Baufinanzierung, da sie die monatliche Belastbarkeit (Kapitaldienst) mindern.
  • Makler sollten Käufer darauf hinweisen, dass laufende Ratenkredite die maximale Darlehenssumme bei der Immobilienfinanzierung reduzieren können, weil Banken den frei verfügbaren Haushaltsüberschuss enger kalkulieren.

Beispiel aus der Praxis

Ein Käufer finanziert den Immobilienkauf über ein Annuitätendarlehen, benötigt aber zusätzlich 15.000 Euro für Notar-, Grundbuch- und Renovierungskosten. Er nimmt hierfür einen Ratenkredit über 5 Jahre mit fester monatlicher Rate auf. Die Bank berücksichtigt diese zusätzliche Monatsrate bei der Prüfung, wie hoch die Immobilienfinanzierung ausfallen darf.

Rechtsgrundlage

  • §§ 491 ff. BGB – Vorschriften zum Verbraucherdarlehensvertrag, gelten auch für Ratenkredite.
  • § 493 BGB – Informationspflichten des Darlehensgebers.
  • § 495 BGB – Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Verbraucherdarlehensverträgen.
  • § 502 BGB – Begrenzung der Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Rückzahlung.

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