Raumbuch

Auch: Raumbuchliste

Das Raumbuch listet für jeden einzelnen Raum eines Gebäudes detailliert auf, welche Materialien, Oberflächen und Ausstattungen (Böden, Wände, Decken, Türen, Sanitärobjekte, Elektroausstattung etc.) verbaut werden bzw. verbaut wurden. Es ergänzt die allgemeine Baubeschreibung um die raumspezifische Detailebene.

Ausführliche Erklärung

Während die Baubeschreibung den Gesamtstandard eines Gebäudes beschreibt (z. B. "Parkettboden in Wohnräumen"), präzisiert das Raumbuch dies raumweise und bauteilweise: Für jeden Raum wird tabellarisch festgehalten, welcher Bodenbelag, welche Wandbeschichtung, welche Deckenausführung, welche Türen, Fenster, Sanitärobjekte und elektrischen Anschlüsse (Steckdosen, Lichtauslässe, Datenanschlüsse) vorgesehen sind.

Praxisrelevanz:

  • Planungsphase: Architekten und Fachplaner nutzen das Raumbuch, um Ausstattungsentscheidungen raumgenau zu dokumentieren und mit Bauherrn/Käufer abzustimmen.
  • Ausschreibung und Vergabe: Das Raumbuch dient als Grundlage für die Leistungsbeschreibung gegenüber ausführenden Firmen, damit Angebote vergleichbar sind.
  • Bauüberwachung und Abnahme: Bei der Bauabnahme wird die tatsächliche Ausführung mit dem Raumbuch abgeglichen, um Abweichungen (Mängel oder vereinbarte Sonderwünsche) zu erkennen.
  • Verkaufsphase bei Bauträgerprojekten: Käufer können anhand des Raumbuchs genau nachvollziehen, welche Ausstattung im Kaufpreis enthalten ist – wichtig zur Vermeidung von Streit über "schlüsselfertig" enthaltene Leistungen.
  • Bei individuellen Sonderwünschen einzelner Käufer (z. B. andere Fliesen) wird das Raumbuch entsprechend angepasst und wird Vertragsbestandteil der jeweiligen Einheit.

Beispiel aus der Praxis

Im Raumbuch einer Eigentumswohnung ist für das Badezimmer festgelegt: Bodenfliese Feinsteinzeug 60×60 cm, Wandfliese bis 2,00 m Höhe, Doppelwaschtisch mit Unterschrank, bodengleiche Dusche mit Glasabtrennung, Fußbodenheizung, drei Steckdosen und ein Spiegelschrank mit Beleuchtung. Bei der Übergabe wird geprüft, ob die tatsächliche Ausführung diesen Vorgaben entspricht.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle Rechtsgrundlage. Das Raumbuch ist ein technisches Planungs- und Dokumentationsinstrument ohne eigene gesetzliche Regelung; wird es zum Bestandteil des Bauträger- oder Bauvertrags erklärt, entfaltet es vertragliche Bindungswirkung wie die Baubeschreibung.

Verwandte Begriffe