Rohbau

Als Rohbau bezeichnet man ein Gebäude, bei dem Fundament, Außenmauern und Dachkonstruktion bereits fertiggestellt sind. Fenster, Fassadenverkleidung und der gesamte Innenausbau fehlen zu diesem Zeitpunkt noch.

Ausführliche Erklärung

Der Rohbau markiert den Abschluss der tragwerksrelevanten Bauarbeiten und damit einen zentralen Meilenstein im Bauablauf. Zum Rohbau gehören:

  • das Fundament einschließlich Fundamentplatte bzw. Kellergeschoss,
  • die tragenden Außen- und Innenwände,
  • die Geschossdecken,
  • die Dachkonstruktion (Dachstuhl, ggf. bereits eingedeckt).

Noch nicht enthalten sind Fenster, Außentüren, Fassadenverkleidung, Innenputz, Estrich, Haustechnik (über die Rohinstallation hinaus) sowie sämtliche Ausbaugewerke.

Praxisrelevanz für Makler:

  • Der Begriff "Rohbau" wird in der Baupraxis nicht einheitlich verwendet; für die genaue Definition des Baufortschritts unterscheiden Sachverständige und Bauträger häufig zwischen Rohbau I und Rohbau II (siehe verwandte Begriffe).
  • Die Rohbaufertigstellung ist regelmäßig ein Auslöser für eine wesentliche Kaufpreisrate im Ratenplan nach MaBV (40 % der restlichen Vertragssumme nach Rohbaufertigstellung einschließlich Zimmererarbeiten).
  • Bei der Wertermittlung von unfertigen Objekten (z. B. bei Beleihung oder Zwangsversteigerung von Bauruinen) ist der erreichte Rohbaustand ein zentrales Kriterium für den Herstellungswert des bereits Errichteten.
  • Der "Ausbau" schließt sich unmittelbar an den Rohbau an und umfasst alle raumbildenden, raumbegrenzenden und raumgestaltenden Bauteile sowie die technische Gebäudeausstattung.

Beispiel aus der Praxis

Bei einer Bauträgerbesichtigung im Rohstadium sieht der Kaufinteressent bereits die Raumaufteilung anhand der fertigen Wände und die Dachkonstruktion, muss sich Fenster, Fassade, Böden und Sanitärausstattung aber noch anhand von Plänen und Musterausstellungen vorstellen.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle Rechtsgrundlage. "Rohbau" ist ein bautechnischer Begriff ohne eigene gesetzliche Definition; rechtliche Bedeutung erlangt der Rohbaustatus mittelbar über den Ratenplan nach § 3 MaBV und über Bautenstandsfeststellungen in Bauverträgen.

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