Rohbau I

Auch: Rohbaustufe 1

"Rohbau I" bezeichnet in Bautenstandsberichten und Wertgutachten eine erste Unterstufe des Rohbaus: Die tragende Konstruktion steht bis unter Dach, Fenster und Außentüren sind noch nicht eingesetzt und die Dachdeckung ist noch nicht abgeschlossen.

Ausführliche Erklärung

Bei der Finanzierung und Wertermittlung von Bauträgerprojekten (insbesondere für Bautenstandsberichte gegenüber finanzierenden Banken oder bei der Beleihungswertermittlung) wird der Rohbau häufig in mehrere Fortschrittsstufen unterteilt, um den bereits geschaffenen Wert exakter zu beziffern als mit dem pauschalen Begriff "Rohbau" allein. "Rohbau I" steht dabei typischerweise für den Zustand, in dem:

  • Fundament und Kellergeschoss fertiggestellt sind,
  • die tragenden Außen- und Innenwände bis zum obersten Geschoss hochgezogen sind,
  • der Dachstuhl aufgestellt, aber die endgültige Dacheindeckung noch nicht abgeschlossen ist,
  • Fenster und Außentüren noch nicht eingebaut sind.

Wichtig für die Praxis:

  • Die genaue Abgrenzung zwischen Rohbau I und Rohbau II ist nicht gesetzlich normiert, sondern richtet sich nach der jeweiligen Definition des Sachverständigen, der Bank oder des Bauträgers im Bautenstandsbericht – Makler sollten diese Definition im Einzelfall prüfen, bevor sie Aussagen über den Wert des Bautenstands treffen.
  • Der Fortschritt von Rohbau I zu Rohbau II ist ein Zwischenschritt zwischen dem allgemeinen Rohbau-Meilenstein und der im Ratenplan nach MaBV genannten "Rohbaufertigstellung einschließlich Zimmererarbeiten".
  • Bei Projektfinanzierungen dient die Einordnung als Rohbau I zur Beurteilung, ob der bislang ausgezahlte Kreditbetrag durch den geschaffenen Sachwert gedeckt ist.

Beispiel aus der Praxis

Ein Bausachverständiger stellt bei einer Vor-Ort-Begehung fest, dass das Gebäude die Stufe Rohbau I erreicht hat: Alle Geschossdecken sind betoniert, der Dachstuhl steht, aber Dachziegel, Fenster und Außentüren fehlen noch. Auf dieser Grundlage bestätigt er der finanzierenden Bank den erreichten Bautenstand für die Auszahlung der entsprechenden Kreditrate.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle Rechtsgrundlage. Die Einteilung in Rohbau I/II ist eine in der Bau- und Finanzierungspraxis gebräuchliche, aber nicht gesetzlich vereinheitlichte Klassifizierung des Bautenstands.

Verwandte Begriffe