Rohinstallation

Auch: Rohinstallationsebene

Die Rohinstallation umfasst das Verlegen der grundlegenden Leitungen für Elektro-, Sanitär- und Heizungstechnik in Wänden, Decken und Böden, bevor diese verputzt bzw. mit Estrich versehen werden. Sie ist der erste Schritt der technischen Gebäudeausrüstung nach Abschluss des Rohbaus.

Ausführliche Erklärung

Nachdem der Rohbau wetterdicht ist (siehe Rohbau II), beginnt die Rohinstallation der drei zentralen Haustechnikgewerke:

  • Elektro-Rohinstallation: Verlegen von Leerrohren und Kabeln für Steckdosen, Lichtauslässe, Netzwerk- und Klingelanlage in Schlitzen und Decken.
  • Sanitär-Rohinstallation: Verlegen von Trink- und Abwasserleitungen, Vorwandinstallationen für WC und Waschbecken.
  • Heizungs-Rohinstallation: Verlegen der Verteilleitungen, ggf. Fußbodenheizungsrohre, Anschlussleitungen zu Heizkörpern.

Erst nach abgeschlossener und abgenommener Rohinstallation folgen Innenputz und Estrich, die die Leitungen in Wand und Boden verschließen. Erst danach wird in der sogenannten Feininstallation die sichtbare Endausstattung montiert (Steckdosen- und Schalterblenden, Armaturen, Heizkörper, Sanitärobjekte).

Praxisrelevanz für Makler:

  • Die Rohinstallation ist im Ratenplan nach § 3 MaBV explizit als eigener Zahlungsschritt (jeweils 3 % der restlichen Vertragssumme für Heizung, Sanitär und Elektro) berücksichtigt.
  • Nach Abschluss der Rohinstallation ist eine nachträgliche Änderung der Leitungsführung nur noch mit erheblichem Aufwand (Aufstemmen) möglich – Sonderwünsche von Käufern (z. B. zusätzliche Steckdosen, andere Sanitärposition) müssen deshalb vor oder spätestens während der Rohinstallation angemeldet werden.
  • Mängel oder Fehlplanungen in der Rohinstallation (z. B. falsch positionierte Anschlüsse) sind nach Verputzen und Estrichlegung nur mit hohem Aufwand korrigierbar und daher ein wichtiger Prüfpunkt der Bauüberwachung.

Beispiel aus der Praxis

Ein Käufer möchte in seinem künftigen Bad zusätzlich einen Anschluss für eine freistehende Badewanne. Diesen Sonderwunsch muss er dem Bauträger rechtzeitig vor Beginn der Sanitär-Rohinstallation mitteilen, da die Leitungen danach bereits in der Wand liegen und einbetoniert bzw. verputzt werden.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle Rechtsgrundlage. Die Rohinstallation ist ein bautechnischer Begriff; rechtliche Bedeutung erlangt sie über die Bautenstandsstufen des Ratenplans nach § 3 MaBV sowie über die Baubeschreibung bzw. das Raumbuch als Vertragsgrundlage.

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