Remise

Auch: Kutschhaus · Wagenremise

Eine Remise ist ein historisches Nebengebäude, das früher zum Abstellen von Kutschen, Fuhrwerken oder landwirtschaftlichen Geräten genutzt wurde. Heute werden Remisen häufig saniert und zu Wohnungen, Ateliers oder Gewerbeflächen umgebaut.

Ausführliche Erklärung

Remisen sind vor allem im Zusammenhang mit historischen Guts-, Herrenhaus- oder Stadtvillenanwesen relevant und stellen für Makler ein besonderes Umnutzungs- und Sanierungsobjekt dar:

  • Historischer Hintergrund: Remisen entstanden typischerweise im 18. und 19. Jahrhundert auf herrschaftlichen Anwesen, Gutshöfen und in Stadtvillen als Nebengebäude für Kutschen, Pferdegeschirr und später auch Automobile.
  • Bauliche Merkmale: Charakteristisch sind großzügige Toreinfahrten, hohe Räume und oft eine einfache, funktionale Architektur, die sich für den Umbau zu offenen Wohn- oder Atelierflächen eignet.
  • Umnutzungspotenzial: Wegen ihrer robusten Bausubstanz und der oft attraktiven Lage in Gutsensembles oder Villengärten werden Remisen häufig zu Gästehäusern, separaten Wohneinheiten, Büros oder Ateliers umgebaut – ein beliebtes Motiv bei der Vermarktung von Denkmalimmobilien.
  • Denkmalschutz: Historische Remisen stehen häufig gemeinsam mit dem Hauptgebäude unter Denkmalschutz, was Umbauten genehmigungspflichtig macht, aber auch steuerliche Vorteile (Sonderabschreibung nach § 7i/7h EStG) für die Sanierung eröffnen kann.
  • Erschließung und Anschluss: Da Remisen ursprünglich nicht als Wohngebäude konzipiert waren, ist bei der Umnutzung oft eine komplette Neuerschließung (Wasser, Abwasser, Strom, Heizung) sowie eine bauordnungsrechtliche Nutzungsänderung erforderlich.

Beispiel aus der Praxis

Auf einem sanierten Gutshof wird die ehemalige Kutschremise zu einem separaten Gästehaus mit zwei Ferienwohnungen umgebaut. Da das Gebäude denkmalgeschützt ist, erfolgt die Sanierung in enger Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde, wodurch der Bauherr Sonderabschreibungen nach § 7i EStG geltend machen kann.

Rechtsgrundlage

  • Landesbauordnungen – regeln die Genehmigung von Nutzungsänderungen bei der Umwandlung von Nebengebäuden.
  • Denkmalschutzgesetze der Länder – bei denkmalgeschützten Remisen maßgeblich für Sanierungsauflagen und Fördermöglichkeiten.

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