Retargeting-Kampagne

Auch: Remarketing · Remarketing-Kampagne

Eine Retargeting-Kampagne (auch Remarketing genannt) spricht gezielt Personen erneut mit Werbeanzeigen an, die zuvor bereits Interesse gezeigt haben – etwa durch den Besuch eines Online-Exposés –, aber noch keine Kontaktaufnahme oder Anfrage ausgelöst haben.

Ausführliche Erklärung

Retargeting basiert technisch auf Pixel-Tracking: Ein auf der Website eingebundener Code registriert Besucher und ihr Verhalten (welche Seiten, welche Objekte) und ermöglicht es, diese Nutzer auf anderen Plattformen (Instagram, Facebook, Google Display-Netzwerk) gezielt wieder mit passender Werbung zu erreichen.

Wichtige Praxispunkte:

  • Funktionsweise: Besucht ein Nutzer das Exposé einer bestimmten Immobilie, ohne eine Anfrage zu stellen, wird er in eine Retargeting-Zielgruppe aufgenommen und erhält in den folgenden Tagen/Wochen erneut Anzeigen zu diesem oder ähnlichen Objekten.
  • Typische Anwendungsfälle: Erinnerung an ein besichtigtes Exposé, Ansprache von Interessenten, die einen Bewertungsrechner ("Was ist meine Immobilie wert?") begonnen, aber nicht abgeschlossen haben, sowie allgemeine Markenbekanntheit für das Maklerbüro.
  • Zielgruppengrößen: Für ein effektives Retargeting ist eine Mindestbesucherzahl nötig (Plattformen wie Meta empfehlen üblicherweise mehrere hundert bis tausend Website-Besucher pro Monat), weshalb Retargeting eher für Maklerbüros mit höherem Web-Traffic oder größeren Portfolios sinnvoll ist.
  • Einwilligungspflicht: Da Retargeting zwingend auf Tracking-Technologien (Cookies, Pixel) beruht, ist nach § 25 TDDDG (bis Mai 2024: TTDSG) eine vorherige, informierte Einwilligung des Website-Besuchers erforderlich – ohne rechtskonformes Cookie-Consent-Banner ist Retargeting nicht zulässig.
  • Frequency Capping: Um Nutzer nicht durch zu häufige Anzeigen zu verärgern ("Retargeting-Fatigue"), sollte die Anzeigenhäufigkeit pro Nutzer begrenzt werden.

Beispiel aus der Praxis

Ein Interessent sieht sich online das Exposé eines Einfamilienhauses an, verlässt die Seite aber ohne Kontaktaufnahme. In den folgenden Tagen wird ihm auf Instagram gezielt eine Anzeige mit weiteren Fotos genau dieses Hauses sowie einem direkten Link zur Terminbuchung angezeigt – eine klassische Retargeting-Kampagne.

Rechtsgrundlage

  • § 25 TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz, bis Mai 2024 TTDSG) – Einwilligungserfordernis für Tracking-Technologien, die Retargeting technisch ermöglichen.
  • Art. 6 DSGVO – Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung, in der Regel die Einwilligung des Nutzers.

Verwandte Begriffe