Retargeting-Werbung Immobilie

Auch: Remarketing Immobilie · Retargeting-Kampagne

Retargeting-Werbung bezeichnet im Immobilienmarketing das gezielte erneute Ansprechen von Website- oder Portalbesuchern durch Werbeanzeigen, nachdem diese ein Exposé oder eine Objektseite angesehen, aber noch keine Anfrage gestellt haben.

Ausführliche Erklärung

Retargeting (auch Remarketing genannt) nutzt Tracking-Technologien – meist Cookies oder Pixel von Werbenetzwerken wie Meta oder Google Ads –, um Besucher einer Maklerwebsite oder eines Exposés später auf anderen Plattformen erneut mit passender Werbung zu erreichen. Für Makler ist das ein effizientes Instrument, weil die Zielgruppe bereits nachweislich Interesse gezeigt hat:

  • Funktionsweise: Ein Besucher ruft z. B. das Exposé einer Eigentumswohnung auf. Ein Tracking-Pixel speichert diesen Besuch in einer Zielgruppe. In den folgenden Tagen wird ihm auf Social-Media-Plattformen oder in Werbenetzwerken erneut eine Anzeige zu genau diesem oder ähnlichen Objekten ausgespielt.
  • Einsatzszenarien: Erinnerung an ein angesehenes, aber nicht angefragtes Objekt; Cross-Selling ähnlicher Objekte aus dem Portfolio; Ansprache von Interessenten, die den Besichtigungstermin nicht wahrgenommen haben.
  • Datenschutz: Da Retargeting auf personenbezogene Nutzerdaten und Tracking-Technologien zurückgreift, ist eine wirksame Einwilligung nach TDDDG (§ 25, vormals TTDSG) und DSGVO zwingend erforderlich – ein reiner Cookie-Hinweis genügt nicht, es braucht ein aktives Opt-in über ein Consent-Management-Tool. Verstöße können abmahn- und bußgeldbewehrt sein.
  • Praxisrelevanz für Makler: Retargeting erhöht die Anfragequote bei überschaubarem Budget, sollte aber sensibel eingesetzt werden (Frequency Capping, um „Verfolgungseffekt“ zu vermeiden) und stets mit einer rechtskonformen Datenschutzerklärung und Cookie-Einwilligung verbunden sein.

Beispiel aus der Praxis

Ein Nutzer besucht die Exposé-Seite eines Einfamilienhauses auf der Maklerwebsite, fragt aber nicht direkt an. Drei Tage später sieht er auf Instagram eine Anzeige mit genau diesem Haus samt Aufforderung „Jetzt Besichtigungstermin sichern“ – ausgespielt durch eine zuvor eingerichtete Retargeting-Kampagne.

Rechtsgrundlage

  • DSGVO – Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von Tracking und Profilbildung.
  • § 25 TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz, bis Mai 2024 TTDSG) – Einwilligungserfordernis für das Setzen von Cookies und ähnlichen Tracking-Technologien auf Endgeräten.
  • Keine immobilienspezifische Sonderregelung; es gelten die allgemeinen werberechtlichen und datenschutzrechtlichen Vorgaben.

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