Retentionsdach
Auch: Retention-Gründach · Wasserrückhaltedach
Ein Retentionsdach ist ein Flachdach, das Regenwasser durch eine gedrosselte Notüberlauf- bzw. Ablaufkonstruktion vorübergehend zurückhält, bevor es kontrolliert in die öffentliche Kanalisation abgeleitet wird. Ziel ist die Entlastung der Kanalisation bei Starkregen.
Ausführliche Erklärung
Bei herkömmlichen Flachdächern läuft Regenwasser über Gullys oder Rinnen zügig ab und belastet die Kanalisation vor allem bei Starkregenereignissen. Ein Retentionsdach verzögert diesen Abfluss gezielt: Auf der Dachfläche wird durch Drosseleinrichtungen (z. B. Drosselabläufe, Attika-Aufkantungen oder spezielle Retentionskästen) ein temporärer Wasserstand von einigen Zentimetern zugelassen, der über einen definierten Zeitraum langsam abgebaut wird. Häufig wird das Prinzip mit einer extensiven Dachbegrünung kombiniert (Retentionsgründach), da das Substrat zusätzlich Wasser speichert und verdunstet.
Für Bauherren und Kommunen ist das Retentionsdach ein Instrument der Regenwasserbewirtschaftung: Viele Kommunen verlangen bei Neubauten oder Nachverdichtung einen Nachweis der Rückhaltung, insbesondere wenn die vorhandene Kanalisation an ihre Kapazitätsgrenzen stößt. Aus Sicht der Bewertung ist relevant, dass ein funktionierendes Retentionssystem regelmäßige Wartung (Kontrolle der Abläufe, Notüberläufe, Dachabdichtung) benötigt, da eine Fehlfunktion zu Wasseransammlungen und im Extremfall zu Dachschäden führen kann. Die Dachkonstruktion selbst muss statisch auf die zusätzliche Wasserlast ausgelegt sein.
Beispiel aus der Praxis
Eine Kommune genehmigt den Neubau eines Gewerbeobjekts nur unter der Auflage, dass anfallendes Regenwasser gedrosselt abgeleitet wird. Der Bauträger plant daraufhin ein Retentionsdach mit einer Rückhaltehöhe von 8 cm und Drosselabläufen, sodass der Abfluss in die Kanalisation auf einen festgelegten Höchstwert je Sekunde begrenzt bleibt.
Rechtsgrundlage
Eine bundeseinheitliche gesetzliche Definition existiert nicht. Die Anforderungen an Entwässerung und Rückhaltung ergeben sich aus den kommunalen Entwässerungssatzungen sowie den technischen Regeln der DIN 1986-100 (Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke) und dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) auf Landesebene.