Retentionsfläche
Auch: Rückhaltefläche · Hochwasserrückhaltefläche
Eine Retentionsfläche ist eine Fläche, die im Hochwasserfall überflutet wird oder gezielt zur Rückhaltung von Wasser bereitgehalten wird, um den Hochwasserabfluss zu dämpfen. Sie ist meist Teil eines festgesetzten Überschwemmungsgebiets und unterliegt erheblichen Bau- und Nutzungsbeschränkungen.
Ausführliche Erklärung
Nach § 76 WHG sind Überschwemmungsgebiete Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder hohen Ufern sowie sonstige Gebiete, die bei Hochwasser überschwemmt oder durchflossen werden oder die für den Hochwasserabfluss oder die Rückhaltung von Wasser beansprucht werden. Retentionsflächen sind der Teil dieser Gebiete, der aktiv der Rückhaltung des Wassers dient – im Normalbetrieb werden sie häufig landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder für Freizeit- und Erholungszwecke genutzt, im Hochwasserfall füllen sie sich planmäßig mit Wasser und entlasten so bebaute Gebiete flussabwärts.
In förmlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten gelten nach den §§ 78 ff. WHG erhebliche Einschränkungen für die Bebaubarkeit: Die Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich in Bauleitplänen oder anderen städtebaulichen Satzungen ist dort grundsätzlich untersagt, und auch die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen im Einzelfall ist regelmäßig genehmigungspflichtig und nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Wo Bauvorhaben dennoch zulässig sind, muss verlorengegangener Rückhalteraum in der Regel funktionsgleich an anderer Stelle ausgeglichen werden.
Für Makler ist die Retentionsfläche bei der Vermarktung gewässernaher Grundstücke von großer Bedeutung: Eine Lage in einer Retentionsfläche oder einem Überschwemmungsgebiet kann die Bebaubarkeit stark einschränken, die Finanzierung erschweren und sich auf die Elementarschadenversicherung auswirken. Auskunft über die Festsetzung gibt in der Regel die zuständige untere Wasserbehörde oder das Hochwasserrisikomanagement-Kataster des jeweiligen Bundeslandes.
Beispiel aus der Praxis
Ein Grundstück am Rand eines Flusstals liegt innerhalb eines als Retentionsfläche ausgewiesenen Bereichs eines festgesetzten Überschwemmungsgebiets. Der Eigentümer möchte dort eine Lagerhalle errichten; die zuständige Wasserbehörde lehnt das Vorhaben ab, weil es die Hochwasserrückhaltefunktion der Fläche beeinträchtigen würde.
Rechtsgrundlage
- § 76 WHG – Definiert Überschwemmungsgebiete, zu denen Retentionsflächen als Rückhalteräume zählen.
- §§ 78 ff. WHG – Regeln die erheblichen Bau- und Nutzungsbeschränkungen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten.