Schufa
Auch: Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung
Die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist die größte deutsche Auskunftei. Sie speichert Daten zum Zahlungs- und Vertragsverhalten von Verbrauchern und stellt Banken, Vermietern und anderen Vertragspartnern auf Anfrage Bonitätsauskünfte und Score-Werte zur Verfügung.
Ausführliche Erklärung
Die Schufa erhält von angeschlossenen Vertragspartnern – Banken, Mobilfunkanbietern, Versandhändlern, teils auch Vermietern – Meldungen über Vertragsabschlüsse, laufende Kredite und Zahlungsstörungen. Aus diesen Daten erstellt sie auf Anfrage eine Bonitätsauskunft, die neben harten Fakten (bestehende Kredite, Zahlungsausfälle) auch einen Score-Wert (Bewertungszahl) enthält, der die statistische Ausfallwahrscheinlichkeit ausdrückt.
In der Immobilienfinanzierung spielt die Schufa-Auskunft eine zentrale Rolle: Kreditinstitute holen sie regelmäßig vor der Vergabe eines Darlehens ein, um die Kreditwürdigkeit des Antragstellers zu prüfen. Auch Vermieter verlangen häufig eine Schufa-Bonitätsauskunft des Mieters vor Abschluss eines Mietvertrags. Verbraucher haben das Recht, einmal jährlich unentgeltlich eine Selbstauskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu verlangen. Die Tätigkeit der Schufa unterliegt den allgemeinen datenschutzrechtlichen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung sowie den spezifischen Regelungen zu Scoring-Verfahren im Bundesdatenschutzgesetz; die Verwendung des Schufa-Scores als (mit-)entscheidendes Kriterium bei automatisierten Vertragsentscheidungen ist in den letzten Jahren zunehmend Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen, unter anderem vor dem Europäischen Gerichtshof.
Beispiel aus der Praxis
Ein Immobilienkäufer beantragt bei seiner Hausbank ein Darlehen. Die Bank holt im Rahmen der Kreditprüfung eine Schufa-Auskunft ein, um bestehende Verbindlichkeiten und den Score-Wert des Antragstellers zu prüfen, bevor sie über Kreditvergabe und Zinskonditionen entscheidet.
Rechtsgrundlage
- § 31 BDSG – Anforderungen an Scoring und Bonitätsauskünfte von Auskunfteien wie der Schufa.
- Art. 6 DSGVO – allgemeine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten.