Show-Home-Konzept

Auch: Musterwohnung-Präsentation · Musterhaus-Konzept

Das Show-Home-Konzept bezeichnet eine vollständig fertiggestellte und eingerichtete Musterwohnung oder ein Musterhaus innerhalb eines größeren Neubauprojekts, das Interessenten begehbar zeigt, wie eine fertige Einheit später aussehen und sich anfühlen wird – inklusive Möblierung, Bodenbelägen und Ausstattungsdetails.

Ausführliche Erklärung

Bei Bauträgerprojekten mit mehreren, zum Verkaufsstart oft noch im Rohbau befindlichen Einheiten ist es für Käufer schwierig, sich Raumwirkung und Wohnqualität allein anhand von Plänen und Renderings vorzustellen. Das Show-Home-Konzept schließt diese Lücke, indem eine der Einheiten frühzeitig fertiggestellt, hochwertig möbliert und für Besichtigungen freigegeben wird.

Wichtige Praxispunkte:

  • Abgrenzung zum Home Staging: Anders als beim klassischen Home Staging eines Bestandsobjekts, das für den Verkauf temporär eingerichtet wird, dient das Show-Home dauerhaft als Verkaufsinstrument für ein ganzes Neubauprojekt und bleibt oft über die gesamte Vertriebsphase bestehen.
  • Vertriebsfunktion: Das Show-Home wird meist als letzte verkaufte Einheit vermarktet oder dient auch nach Fertigstellung noch als Beispielwohnung für Folgeprojekte des Bauträgers.
  • Ausstattungsniveau: In der Regel hochwertiger als der spätere Standard, um die Aufwertungsmöglichkeiten (Sonderausstattung, Möblierungspakete) zu demonstrieren; Käufer müssen darauf hingewiesen werden, welche gezeigten Elemente im Kaufpreis enthalten sind und welche als Sonderwunsch aufpreispflichtig sind.
  • Kostentragung: Die Einrichtung und Herrichtung eines Show-Homes wird üblicherweise vom Bauträger finanziert und als Vertriebs-/Marketingkosten in die Projektkalkulation eingepreist.
  • Rechtliche Klarheit erforderlich: Da das Show-Home als Muster für spätere, noch nicht fertiggestellte Einheiten dient, muss im Kaufvertrag klar geregelt sein, inwieweit die gezeigte Ausstattung verbindlich ist (Bau- und Leistungsbeschreibung nach § 650k BGB) – Abweichungen sollten eindeutig kommuniziert werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Beispiel aus der Praxis

Ein Bauträger errichtet ein Neubauquartier mit 60 Eigentumswohnungen und stellt eine der Musterwohnungen im Erdgeschoss vorzeitig fertig und voll möbliert her. Kaufinteressenten können diese Show-Home besichtigen, um sich ein realistisches Bild von Raumgefühl und Ausstattung zu machen, während die übrigen Einheiten noch im Rohbau sind.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle Rechtsgrundlage. Bei der vertraglichen Bindungswirkung der gezeigten Ausstattung ist die Bau- und Leistungsbeschreibung nach § 650k BGB maßgeblich, die genau festlegt, welche Ausstattungsmerkmale tatsächlich geschuldet sind.

Verwandte Begriffe