Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

Auch: SiGeKo

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) koordiniert auf Baustellen, auf denen mehrere Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander tätig werden, die Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Er erstellt insbesondere den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) und überwacht dessen Einhaltung.

Ausführliche Erklärung

Auf größeren Baustellen arbeiten in der Regel viele verschiedene Gewerke und Firmen gleichzeitig oder in engem zeitlichen Abstand zusammen, was besondere Unfall- und Gesundheitsgefahren birgt (z. B. gegenseitige Gefährdung durch parallele Arbeiten, unklare Zuständigkeiten für Absturzsicherungen). Die Baustellenverordnung verpflichtet den Bauherrn deshalb bei bestimmten Bauvorhaben, einen SiGeKo zu bestellen.

Aufgaben des SiGeKo:

  • Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) vor Baubeginn, der gewerkeübergreifende Gefährdungen und Schutzmaßnahmen festlegt.
  • Anpassung des SiGe-Plans an den tatsächlichen Baufortschritt während der Bauausführung.
  • Koordination der beteiligten Arbeitgeber hinsichtlich sich überschneidender oder gegenseitig gefährdender Arbeiten.
  • Führung der Unterlage für spätere Arbeiten, die spätere Instandhaltungs- und Umbauarbeiten am fertigen Bauwerk sicherer macht.
  • Erstattung der Vorankündigung an die zuständige Arbeitsschutzbehörde bei Baustellen ab bestimmter Größe bzw. Dauer.

Praxisrelevanz für Makler:

  • Die Bestellung eines SiGeKo ist Pflicht des Bauherrn (nicht des Bauunternehmers) und muss bereits in der Planungsphase erfolgen.
  • Bei Bauträgerprojekten trägt regelmäßig der Bauträger als Bauherr diese Verantwortung; ein Verstoß kann bußgeldbewehrt sein und im Schadensfall Haftungsfragen auslösen.
  • Die vom SiGeKo erstellte "Unterlage für spätere Arbeiten" ist auch für künftige Eigentümer relevant, da sie bei späteren Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen am Gebäude Sicherheitsrisiken (z. B. Lage von Leitungen, besondere Konstruktionsdetails) dokumentiert.

Beispiel aus der Praxis

Bei der Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit gleichzeitig tätigen Rohbau-, Gerüstbau- und Dachdeckerfirmen bestellt der Bauträger als Bauherr einen SiGeKo. Dieser erstellt vor Baubeginn den SiGe-Plan, der unter anderem festlegt, dass Dacharbeiten nur bei gesicherter Absperrung des darunterliegenden Baustellenbereichs erfolgen dürfen.

Rechtsgrundlage

  • Baustellenverordnung (BaustellV) – regelt Pflichten des Bauherrn zur Bestellung eines Koordinators, Erstellung des SiGe-Plans und der Unterlage für spätere Arbeiten.
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – allgemeine Grundlage der Arbeitgeberpflichten zum Gesundheitsschutz, auf der die Baustellenverordnung aufbaut.

Verwandte Begriffe