Smart Metering

Auch: intelligente Messsysteme · Smart Meter

Smart Metering bezeichnet die digitale, in der Regel fernauslesbare Erfassung des Energieverbrauchs (vor allem Strom) mittels intelligenter Messsysteme. In Deutschland regelt das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) den schrittweisen verpflichtenden Einbau solcher Systeme.

Ausführliche Erklärung

Ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) besteht aus einem digitalen Stromzähler und einer Kommunikationseinheit, dem sogenannten Smart-Meter-Gateway, das die Verbrauchsdaten verschlüsselt an Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und – mit Einwilligung – auch an weitere Marktteilnehmer übermittelt. Damit unterscheidet sich das intelligente Messsystem von der "modernen Messeinrichtung", einem digitalen Zähler ohne Fernkommunikationsfähigkeit, der lediglich den Verbrauch anzeigt.

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), eingeführt 2016 im Rahmen des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende und 2023 umfassend novelliert, regelt den sogenannten Rollout: Haushalte und Letztverbraucher mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden werden mit intelligenten Messsystemen ausgestattet, während Haushalte mit geringerem Verbrauch zunächst moderne Messeinrichtungen erhalten. Bis zum Jahr 2032 sollen grundsätzlich alle Verbraucher mit modernen Messeinrichtungen und ein wachsender Teil zusätzlich mit intelligenten Messsystemen ausgestattet sein. Für moderne Messeinrichtungen gilt zudem ein gesetzlicher Preisdeckel für Einbau und Betrieb.

Für die Immobilienwirtschaft bringt Smart Metering mehrere Konsequenzen mit sich: Es ermöglicht eine detailliertere, zeitnahe Verbrauchstransparenz für Mieter und Eigentümer, ist Grundlage für dynamische Stromtarife und Lastmanagement in Gebäuden mit Photovoltaik oder Wärmepumpen, und wird zunehmend auch mit dem wohnungswirtschaftlichen Messwesen (Wärme- und Wasserverbrauch) verzahnt. Datenschutzrechtlich unterliegt die Kommunikation der Messsysteme strengen, im MsbG selbst geregelten Vorgaben, die den allgemeinen Datenschutzregelungen vorgehen.

Beispiel aus der Praxis

Ein Eigentümer eines Einfamilienhauses mit Wärmepumpe und Photovoltaikanlage hat einen Jahresstromverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden. Der zuständige Messstellenbetreiber rüstet deshalb ein intelligentes Messsystem nach, das den Verbrauch viertelstündlich erfasst und an den Netzbetreiber übermittelt. Dadurch kann der Eigentümer künftig einen dynamischen Stromtarif nutzen und seinen Verbrauch besser an günstige Erzeugungszeiten anpassen.

Rechtsgrundlage

  • Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) – Regelt Rollout, technische Mindestanforderungen, Zuständigkeiten und Preisobergrenzen für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme.

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