Sockeldämmung

Auch: Sockeldämmplatte · Kellersockeldämmung

Die Sockeldämmung ist die Wärmedämmung im Sockelbereich eines Gebäudes – dem Übergang zwischen dem im Erdreich liegenden Fundament bzw. Kellermauerwerk und der aufgehenden Außenwand –, die besonderen Anforderungen an Feuchtigkeits- und Druckbeständigkeit genügen muss.

Ausführliche Erklärung

Der Sockelbereich eines Gebäudes ist bauphysikalisch anspruchsvoll, weil er gleich mehreren Belastungen ausgesetzt ist: mechanischer Druck durch das umgebende Erdreich, Feuchtigkeit durch Spritzwasser und Bodenfeuchte sowie besonders hohe Wärmeverluste, da hier häufig unterschiedliche Bauteile (Fundament, Kellerwand, Außenwand) aneinanderstoßen und eine Wärmebrücke entstehen kann. Aus diesem Grund werden für die Sockeldämmung spezielle Dämmstoffe eingesetzt, die druckfest und weitgehend wasserundurchlässig sind, etwa extrudiertes Polystyrol (XPS) oder Schaumglas – im Gegensatz zu klassischer Fassadendämmung, die diese Eigenschaften nicht zwingend benötigt.

Die Sockeldämmung wird üblicherweise als Teil der sogenannten Perimeterdämmung ausgeführt, die den erdberührten Gebäudeteil (Kelleraußenwand, Bodenplatte) umfasst, und schließt nach oben an die Dämmung der aufgehenden Fassade an. Eine fachgerechte, durchgehende Ausführung ohne Dämmlücke im Übergangsbereich ist entscheidend, um Wärmebrücken zu vermeiden, die sowohl zu erhöhtem Energieverbrauch als auch zu Tauwasserbildung und Schimmelrisiko an der Innenseite führen können. Ergänzend übernimmt die Sockeldämmung häufig eine Schutzfunktion für die darunterliegende Abdichtung gegen mechanische Beschädigung und Frosteinwirkung.

Für Makler ist die Qualität der Sockeldämmung bei der Einschätzung des energetischen Zustands einer Immobilie relevant, insbesondere bei Altbauten ohne nachträgliche Perimeterdämmung, bei denen Wärmebrücken im Sockelbereich zu den energetischen Schwachstellen zählen.

Beispiel aus der Praxis

Bei der energetischen Sanierung eines Einfamilienhauses aus den 1970er-Jahren stellt der Energieberater fest, dass die Fassade zwar mit einem Wärmedämmverbundsystem versehen wurde, die Sockeldämmung im erdberührten Bereich jedoch fehlt. Er empfiehlt den nachträglichen Einbau einer druckfesten Sockeldämmung, um die verbleibende Wärmebrücke zu schließen.

Rechtsgrundlage

Keine eigenständige, spezifisch auf die Sockeldämmung bezogene Rechtsgrundlage. Allgemeine energetische Mindestanforderungen an Bauteile bei Sanierungen ergeben sich aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG).

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